ISBN-13: 9783640764082 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Padagogik - Padagogische Psychologie, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universitat - Universitat der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Korperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwurdigende Massnahmen sind unzulassig" (Artikel 1631, Absatz 2, Burgerliches Gesetzbuches) 1. Einleitung Dieses Gesetz scheint zunachst selbstverstandlich. So wie die Wurde des Menschen ohne Frage als unantastbar gilt, geht man davon aus, dass dieses Recht auch einem kleinen Menschen, einem Kind zusteht (vgl. Grundgesetz, 1, Abs. 1). Tatsachlich aber haben speziell Kinder, wie es im Artikel 1631, Absatz 2 des Burgerlichen Gesetzbuches zu finden ist, erst seit dem Jahr 2000 das gesonderte Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (vgl. Conen 2000, S.7). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Eltern vorher fur ihre durch physische oder psychische Gewalt gekennzeichnete Erziehung zumindest nicht direkt dafur verantwortlich gemacht werden konnten. Nun bedeutet dies wohl nicht, dass ein Mangel erkannt wurde, welcher umgehend per Gesetz bekampft werden musste, denn Gewalt in der Erziehung, gerade in Form der korperlichen Bestrafung, ist schon lange geachtet. Trotzdem kennzeichnet die Gesetzgebung hier einen Paradigmenwechsel, der Eltern starker in die Verantwortung nimmt ihren Erziehungsstil zu reflektieren. Geht man nach dem, durch die Offentlichkeit propagierten Bild, dann pragen antiautoritare oder autoritative Erziehung und Empathie die moderne und anerkannte Kinderbetreuung. Fragt man aber einmal genauer nach, so hort man immer wieder: Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem geschadet." Diese Aussage wird haufig von Kopfnicken und verklartem Lacheln begleitet und dokumentiert die Aktualitat der Diskussion um korperliche Strafe in der Erziehung. Viele haben milde Formen der Gewalt in ihrer Kindheit selbst erlebt und es ist kaum jemand zu finden, der nicht irgendwelche Erf"