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Bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts beschäftigt sich die Wissenschaft mit der Frage der Behandlung der quantitativen Klageermäßigung im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO. Ausgangspunkt dieser Frage ist der Befund, dass eine quantitative Klageermäßigung – die Reduzierung des Klageantrags in seiner Höhe – sowohl Elemente einer Klageänderung als auch einer Klagerücknahme enthält.
Diese Arbeit fasst den aktuellen Forschungsstand zu dieser Frage zusammen und entwickelt einen eigenen Lösungsvorschlag, welcher auf der dogmengeschichtlichen Wurzel von § 264 Nr. 2 ZPO beruht und auch die prozessualen Konsequenzen einer quantitativen Klageermäßigung berücksichtigt.
Einleitung.- Darstellung der relevanten Vorschriften.- Die Behandlung der qualitativen Klageermäßigung.- Dogmatische Einordnung der quantitativen Klageermäßigung.- Prozessuale Konsequenzen für die einzelnen Begehren.- Zusammenfassung und Ergebnis.
Die Autorin
Hannah Fries studierte Jura an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und in Valencia mit einem Schwerpunkt im Wettbewerbsrecht.
Bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts beschäftigt sich die Wissenschaft mit der Frage der Behandlung der quantitativen Klageermäßigung im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO. Ausgangspunkt dieser Frage ist der Befund, dass eine quantitative Klageermäßigung – die Reduzierung des Klageantrags in seiner Höhe – sowohl Elemente einer Klageänderung als auch einer Klagerücknahme enthält.
Diese Arbeit fasst den aktuellen Forschungsstand zu dieser Frage zusammen und entwickelt einen eigenen Lösungsvorschlag, welcher auf der dogmengeschichtlichen Wurzel von § 264 Nr. 2 ZPO beruht und auch die prozessualen Konsequenzen einer quantitativen Klageermäßigung berücksichtigt.
Die Autorin
Hannah Fries studierte Jura an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und in Valencia mit einem Schwerpunkt im Wettbewerbsrecht.