ISBN-13: 9783640662609 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 80 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,7, Hochschule Koblenz, Sprache: Deutsch, Abstract: Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 bis 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist ein Grundbestandteil der Verfassung und gilt als rechtsstaatliches Prinzip in allen Rechtsbereichen. In Artikel 3 heit es hierzu: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiosen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" Es stellt sich die Frage, inwieweit dies in der Praxis umgesetzt wird. Reichen die gesetzlichen Vorgaben aus, um dem Artikel 3 des Grundgesetzes gerecht zu werden? Daruber besteht Uneinigkeit. Anlasslich der ersten Beratung der Antidiskriminierungsrichtlinie der Europaischen Union im Bundesrat forderte Bayerns Bundesratsminister Dr. Markus Soder die Bundesregierung auf, im Europaischen Rat ihr Veto gegen die Richtlinie einzulegen. Soder: ..". Die Richtlinie ist uberflussig, burokratisch und lebensfern." Nach den Worten Soders bestehen auf nationaler Ebene bereits ausreichende Regelungen zur Verhinderung von Diskriminierungen. Der Vorschlag der Kommission greife massiv in die Vertragsfreiheit ein und schaffe in der Praxis unnotige Rechtsunsicherheit. Soder: "Die Kommission schiet mit ihrer Regelungswut weit uber ihr Ziel hinaus. Mit ihrem Entwurf reduziert die Kommission auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt fur diejenigen, die das Gesetz zu schutzen vorgibt. Der beste Diskriminierungsschutz liegt in einer toleranten, vorurteilsfreien Gesellschaft, nicht aber in einem Maximum an Verboten."