ISBN-13: 9783638671958 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 46 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,5, Universitat Hamburg (Fakultat Wirtschafts- und Soazialwissenschaften), 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Uberzeugte Mitglieder sind das Ruckrat einer intakten Gewerkschaftsarbeit. Nur mit ihnen konnen Strategien fur zukunftige Auseinandersetzungen geplant und letztendlich umgesetzt werden. Die hierfur notwendige Finanzierung kann jedoch einzig und allein durch eine moglichst hohe Zahl an vollbeitragszahlenden Mitgliedern gesichert werden. In diesem Zusammenhang wird aktuell die nicht zu ubersehende Tatsache ausgiebig diskutiert, dass auch nichtorganisierte Arbeitnehmer - die so genannten Auenseiter - tarifliche Leistungen erhalten, an deren Erringung sie finanziell nicht beteiligt waren. Zwar gelten Tarifvertrage grundsatzlich nur zwischen den beidseitig Tarifgebundenen, namlich zwischen dem Arbeitgeber, der Mitglied der tarifschlieenden Arbeitgeberkoalition bzw. firmentarifvertraglich gebundenen ist, und den in der tarifschlieenden Gewerkschaft organisierten Arbeitnehmern. In der Praxis werden jedoch durch arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln auch mit den Auenseitern die jeweiligen tarifvertraglichen Leistungen vereinbart. Hierdurch wird Auenseitern der materielle Anreiz genommen, der tarifschlieenden Gewerkschaft beizutreten. Diesbezuglich wird derzeit eine Frage offentlich und innergewerkschaftlich kontrovers erortert: Wie konnen Tarifvertrage so gestaltet werden, dass Gewerkschaftsmitglieder durch Bonusleistungen besser gestellt werden als Nichtorganisierte? Uber diesen Weg soll ein Beitritt zur Gewerkschaft fur Nichtorganisierte interessanter gemacht und die Organisierten fur die solidarische Aufbringung des Gewerkschaftsbeitrags entschadigt werden. Diese Idee ist nicht neu. Es wurde zwischen Organisierten und Nichtorganisierten differenziert. In den 1960er Jahren entbrannte in der Bundesrepublik eine lebhafte Diskussion um die jurist