ISBN-13: 9783640642243 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 70 str.
ISBN-13: 9783640642243 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 70 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,00, Private Fachhochschule Gottingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Einfuhrung des BilMoG erleben die deutschen Bilanzierungsregeln ihre fundamentalste Anderung seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985. Zentrales Ziel des Gesetzgebers ist es, das deutsche Bilanzrecht im Vergleich zu den internationalen Regelungen wieder attraktiver zu gestalten. Die beschlossenen Anderungen sollen die Aussagekraft des HGB-Abschlusses erhohen und damit eine "Antwort auf die IFRS geben." Die Gesetzgebung des BilMoG wurde gepragt von dem Gedanken, das verlorene Vertrauen in eine wirklichkeitsgetreue Darstellung der wirtschaftlichen Verhaltnisse der Unternehmen in den Abschlussen nach HGB wieder herzustellen. Hierzu sieht das BilMoG im Bereich der Regelungen zum handelsrechtlichen Abschluss umfassende Anderungen in Bezug auf Ansatz-, Bewertung-, Ausweis- und Anhangsvorschriften vor. Eine der wesentlichen Anderungen des BilMoG betrifft die Bilanzierung von Ruckstellungen. Die Diskussion um deren Bildung wird durch die jeweils vertretene Bilanzauffassung gepragt. Die Bewertung und der Ansatz von Ruckstellungen nimmt im Unternehmen in mehrfacher Hinsicht eine zentrale Bedeutung ein. Sie mindern als Aufwandsposten das handelsrechtliche Ergebnis und, sofern steuerrechtlich anerkannt, auch die Steuerlast. Daruber hinaus sind Ruckstellungen in der Praxis ein wichtiges Instrument zur Ergebnissteuerung und stellen dadurch ein wichtiges, historisch gewachsenes, bilanzpolitisches Werkzeug dar. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Bilanzierung von Ruckstellungen fur Pensionen und ahnlichen Verpflichtungen, sowie den sonstigen Ruckstellungen auseinander. Die Bilanzierung von Steuerruckstellungen ist nicht Gegenstand dieser Arbeit. Ziel ist es die wesentlichen Anderungen der Neuregelung darzustellen und die Auswirkungen aufzuzeigen. Hierzu wird jeweils einle