ISBN-13: 9783656661139 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 1990 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 16 von 18 Punkten, Eberhard-Karls-Universitat Tubingen (Juristische Fakultat), 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ausgangsfrage der vorliegenden Untersuchung lautet, ob ein sittenwidriges Geschaft eines Unternehmers besteuert werden darf, und wenn man dieses bejaht, ob Aufwendungen, die dafur getatigt wurden, abzugsfahig und Vergunstigungen zu gewahren sind. Aufschlureich fur die Beantwortung der Fragestellung ist die historische Entwicklung der Rechtsprechung und der Literatur zu einer Zeit, in der man noch auf keine gesetzliche Regelung zuruckgreifen konnte, bis hin zur Normierung des 5 II StAnpG und des 40 in der Abgabenordnung von 1977. Es sind auch die Tatbestandsmerkmale des 40 AO zu untersuchen, wobei zu klaren ist, ob ein strafbares oder sittenwidriges Verhalten uberhaupt eine unternehmerische Betatigung im engeren Sinne sein kann. Sind zum Beispiel die Einkunfte einer Prostituierten sonstige Einkunfte oder solche aus Gewerbebetrieb? Desweiteren ist zu fragen, ob auch die Abzugstatbestande und Steuervergunstigungen der Anwendung der Vorschrift unterfallen. Falls eine Anwendbarkeit angenommen wird, ist zu prufen, inwieweit eine Einschrankung, durch eine restriktive Auslegung der Vorschriften uber die Steuerbefreiungen und -abzuge, wegen einer Verletzung der Einheit der Rechtsordnung geboten ist. Stellt man auf einen Gesetzespositivismus ab, so wird man den 40 AO zweifelsfrei als rechtsverbindlich und durch die Finanzverwaltung und -gerichte als anwendbar bezeichnen mussen1. Trotzdem bleibt zu prufen, inwieweit es uberpositves Recht gibt, das eventuell die Vorschrift des 40 AO zuruckdrangt. Gedacht werden kann hier an eine ethische Betrachtungsweise, die fragt, ob 40 AO den Anforderungen an Gerechtigkeit und Sittlichkeit und an die "Einheit der Rechtsordnung" genugt.