ISBN-13: 9783656461715 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 24 str.
ISBN-13: 9783656461715 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 1,3, Technische Universitat Chemnitz (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Die Regierungssysteme der USA und BRD im Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Nahezu alle Verfassungsgerichte der liberalen Demokratien sind in diesen zentrale Akteure. Sie sollen die demokratischen Strukturen und Institutionen, auch gegen den Parlamentswillen, schutzen. Demzufolge sind die Richter an den obersten Gerichten liberaler Demokratien auch Huter der Verfassung. Doch sind die Verfassungsgerichte wirklich so unabhangig wie sei sein sollten oder gibt es eine Politisierung festzustellen? Die vorliegende Arbeit untersucht die richterlichen Berufungsverfahren der Verfassungsgerichte hinsichtlich einer moglichen Politisierung und daraus resultierenden Gefahrdung der Unabhangigkeit. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den verfassungsmaigen und rechtlich gegebenen Regelungen. Dazu werden die Berufungsverfahren der beiden Staaten USA und BRD genauer betrachtet. Die USA, da diese eine der machtigsten und politisch einflussreichsten Demokratien der Welt ist. Die BRD, da diese eine neue, nicht ausschlielich auf den finanziellen Sektor beschrankte, europaische Zivilmacht darstellt. Ein weiteres Argument fur diese Fallauswahl ergibt sich aus den beiden unterschiedlichen Typen der Verfassungsgerichtsbarkeit. Der amerikanische Supreme Court kann der diffusen Verfassungsgerichtsbarkeit zugeordnet werden, dieser diente sogar als Vorbild dieses Typus. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hingegen kann dem Typus der spezialisierten Verfassungsgerichtsbarkeit zugeordnet werden. Der pragnantesten Unterschied dieser beiden Typen ist die institutionelle Selbststandigkeit des Bundesverfassungsgerichts gegenuber dem Supreme Court. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal stellt die Normenkontrolle dar, in der diffusen Verfassungsgerichtsbarkeit ist lediglich eine diffuse Normenkontrolle mo