ISBN-13: 9783640283736 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 148 str.
Masterarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Note: 5.5/6 (CH), Universitat St. Gallen, 250 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 6. August 1945 wurde in Hiroshima zum ersten Mal eine Uranbombe wahrend eines militarischen Konflikts eingesetzt. Am 8. Dezember 1953 stellte der Prasident der Vereinigten Staaten von Amerika, Dwight D. Eisenhower, vor der Generalversammlung der Vereinigten Nationen (UNGA) sein Programm "Atoms for Peace" dar, in welchem er inter alia die Schaffung einer internationalen Kernenergieorganisation vorschlug. Mit diesem Entwurf wollte er sowohl die friedliche Verwendung der Kernenergie fordern als auch ihre militarische Nutzung verhindern. Am 29. Juli 1957 trat die Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) in Kraft. Diese geschichtlichen Meilensteine zeigen die zwei Facetten der Kernenergie, die in dieser Master-Arbeit analysiert und diskutiert werden: Einerseits die fur friedliche Zwecke wichtige Energieform und andererseits das fur Massenvernichtungswaffen (WMD) verwendete Rohstoff. Da die beiden Nutzungen der Atomkraft die gleichen technischen, technologischen und wissenschaftlichen Grundsatze haben, entsteht eine gewisse "Zweideutigkeit" bei deren Erforschung, Erzeugung und Verwendung. Dagegen werden die friedlichen und militarischen Facetten der Atomenergie unter dem Gesichtspunkt des Volkerrechts deutlich unterschiedlich behandelt. Um die Problematik der Atomkraft klar zu erfassen, mussen zunachst verschiedene Betrachtungsweisen kurz erwahnt werden. So spielen, neben den rechtlichen Aspekten, auch Politik und Wirtschaft eine Rolle im Kontext der zivilen und militarischen Kernenergienutzung, indem die Atomkraft die geostrategischen, politischen und okonomischen Beziehungen innerhalb der Regionen und zwischen Staaten beeinflussen kann. Mit dem staatlichen Besitz von Atomwaffen sind ferner verschiedene Prinzipien, Werte und Vorteile verbunden, wie z.B. Prest