ISBN-13: 9783640575367 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 36 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 2,7, Universitat Erfurt (Philosophische Fakultat), Veranstaltung: Geschichte der Todesstrafe von 1945 bis 2008, Sprache: Deutsch, Abstract: "In vielen Fallen ist die Todesursache eines Menschen sein Leben." Unter der Todesstrafe versteht man die gesetzlich vorgesehene Totung eines Menschen als Strafe fur ein Verbrechen, dessen er fur schuldig befunden wurde. In den meisten Fallen geht ihr ein gerichtliches Verfahren voraus, in welchem der Verurteilte Stellung nehmen kann und muss. Seit Jahrtausenden wird die besonders schwer definierbare Kriminalitat mit der Hinrichtung der Tater geahndet. Erst seit dem Zeitalter der Aufklarung in Europa stellten Humanisten das Recht der Machthaber zum Hinrichten zunehmend in Frage. Seit dem 18. Jahrhundert verzichteten einige Staaten auf die Todesstrafe. Seit den Erfahrungen der Weltkriege, nochmals verstarkt seit 1970 und 1990, haben immer mehr Staaten sie abgeschafft: darunter Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, die Schweiz mit Artikel 10 Absatz 1 der Bundesverfassung und Osterreich mit Artikel 85 des Bundesverfassungsgesetzes. Die folgende Arbeit wird sich mit den rechtlichen Regelungen bezuglich der Todesstrafe beschaftigen. Das Thema der Todesstrafe ist auf diesen Aspekt eingegrenzt, da viele sich gar keine Gedanken daruber machen, inwieweit man diese Art der Strafe rechtfertigen kann. Kann man sich der Grundregel des Rechts auf Leben so einfach widersetzen? Welche anderen Moglichkeiten der Bestrafung konnte man in Betracht ziehen? Aus welchen Perspektiven lasst sich die Todesstrafe rechtlich begrunden? Das alles sind Fragen, welchen in den nachfolgenden Untersuchungen auf den Grund gegangen werden soll. Zu Beginn werden die legalen offentlichen Gerichtsverfahren eine Rolle spielen. Des Weiteren wird dazu gezeigt, in welcher Art und Weise bestimmte Richtlinien fur die Verurteilung im Gesetz festgelegt wur