ISBN-13: 9783638745949 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 2, Universitat Rostock (Altertumsgeschichte), Veranstaltung: Proseminar: Wahlen und gewahlt werden im antiken Griechenland und Rom, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Romische res publica hatte drei Saulen: Die Volksversammlungen, den Senat und die Magistratur. Im Lauf der Geschichte der Romischen Republik haben sich fur die Letzte verschiedene Massregeln und Normen herausgebildet, durch welche die Ausubung und Bekleidung der Amter reglementiert wurde. Da der romische Staat nicht uber eine geschriebene Verfassung verfugte, entwickelten sich diese Normen teilweise als ungeschriebenes, teilweise als geschriebenes Recht. Im zweiten Abschnitt dieser Arbeit wird dies naher betrachtet. Generell kann man sagen, dass im Gegensatz zu den heutigen republikanischen Staatssystemen, die Romer keinen komplexen Beamtenapparat hatten. Die Zahl der Magistrate zum Beispiel - sie symbolisierten die exekutive Macht in Rom - war immer sehr gering. Sie vermehrte sich relativ langsam, als Rom sich anschickte, alle Kusten des Mittelmeers zu beherrschen. Eine personell grossere Verwaltung war unter den Bedingungen einer Aristokratie nicht moglich. Die grosse Komplexitat eines solchen Apparates hatte die gegenseitige Kontrolle der nobiles erschwert und ihren Zusammenhalt als Gruppe geschwacht. In dieser Arbeit soll auf die ordentlichen Amter der Magistratur Roms eingegangen werden. Es soll untersucht werden, in wieweit sich die Aufgaben und Befugnisse dieser Amter im Laufe der Republik verandert haben. Voraussetzung dafur soll eine allgemeine Charakteristik der Amter sein. Es ist zu betonen, dass die Quellensituation eine luckenlose Untersuchung der Amter uber die gesamte Zeit der Republik deutlich erschwerte."