ISBN-13: 9783638908849 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 80 str.
ISBN-13: 9783638908849 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 80 str.
Magisterarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1, Universite Pantheon-Assas, Paris II (Ludwig Maximilian Universitat und), Veranstaltung: LLM. Eur/ DESS, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Handel uber das Internet ist heutzutage keine Neuigkeit: was Gestern eine exotische Einkaufsmoglichkeit darstellte, gehort gegenwartig zur alltaglichen Normalitat. Die meisten Unternehmen bieten eine Einkaufsmoglichkeit uber ihren Webseiten an, wenn nicht, dann wenigstens fur werbende Ziele, prasentieren umfangreich ihre Produkte. Zum Teil wird es den Vertriebshandler in Vertriebsnetzen gestattet oder auferlegt, uber das Internet zu verkaufen, auch wenn haufig ein Verbot des Herstellers, der sich die Internetverkaufe fur sich selbst vorbehalt, dagegen steht. Die Moglichkeit mittels Internet europaweit zu verkaufen, bringt mit sich die Anwendung der traditionellen kartellrechtlichen primaren oder sekundaren Normen des EGV- Vertrages vorbehaltlich nationalen Vorschriften, die diesen nicht entgegenstehen. Spezielle kartellrechtliche Regeln bezuglich des Internets gibt es aber kaum: die E-Commerce Richtlinie sorgt fur die Rechtssicherheit im Internet-Handel und ermoglicht den Unternehmen, den elektronischen Geschaftsverkehr umfangreich zu nutzen, befasst sich aber mit Fragen des Kartellrechts nicht. Ebensowenig setzt sich die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) Nr. 2790/19991 mit das Medium Internet auseinander. Nur die diesbezuglichen Leitlinien der Kommission, beschaftigen sich mit Werbung und Verkauf im Internet2. Die neue Gruppenfreistellungsverordnung fur den Kfz- Vertrieb Nr. 1400/20023 erwahnt auch lediglich in ihren 15. und 18. Erwagungsgrunden die Moglichkeit und das Recht des Handlers ein Vertrieb im Internet zu entfalten, aber in ihrem Inhalt wird das Thema nicht weiter erlautert. Die folgende Arbeit erhebt den An