ISBN-13: 9783656361008 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 56 str.
ISBN-13: 9783656361008 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 56 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitat zu Koln (Lehrstuhl fur Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Einfuhrung des 5b EStG hat der Gesetzgeber im Zuge des Steuerburokratieabbaugesetzes vom 20.12.2008 bilanzierende Steuerpflichtige zur Abgabe von Jahresabschlussen auf dem elektronischen Weg verpflichtet. Bei 5b EStG handelt es sich um eine Erganzung der verfahrensrechtlichen Regelungen der Steuererklarungspflicht, die "einen wichtigen Baustein des Gesamtkonzepts zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens darstellt" und zu einer Effizienzsteigerung in Form einer besseren und schnelleren Auswertung der Daten sowie zu Kostenersparnis auf Seiten des Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung fuhren soll. Der Inhalt der Regelung orientiert sich dabei an den 18 Abs. 1 UStG sowie 41a Abs. 1 EStG, aus denen eine Verpflichtung zur elektronischen Ubermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen hervorgeht. Gema 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG besteht seitens des BMF eine Ermachtigung zur Bestimmung des Mindestumfangs der zu ubermittelnden Daten, was bei den Steuerpflichtigen herbe Kritik hervorgerufen hat, da rechtliche Zweifel an dieser Praxis bestehen. Die technische Ubermittlung des Datensatzes erfolgt mittels XBRL (eXtensible Business Reporting Language), ein "weltweit anerkanntes und haufig genutztes Verfahren zur standardisierten, elektronischen Ubermittlung von stark strukturierten Informationen." Obgleich die Einfuhrung der E-Bilanz eine Reihe von Vorteilen - darunter die Mehrfachnutzung von Datensatzen und somit Kosteneinspareffekten seitens der Steuerpflichtigen und die Moglichkeit der Nutzung von Risikomanagementsystemen "zur Bestimmung prufungsrelevanter Falle" seitens der Finanzverwaltung - mit sich bringt, geht von den Steuerpflichtigen eine massive Kritik in Bezug auf die Einfuhrung der E-Bilanz aus. ...]