ISBN-13: 9783838633138 / Niemiecki / Miękka / 2001 / 70 str.
ISBN-13: 9783838633138 / Niemiecki / Miękka / 2001 / 70 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, Hochschule Heilbronn (Fertigungsbetriebswirtschaft), Veranstaltung: Prof. Dr. A. Otte, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Die Organschaft regelt den Tatbestand, dass eine im Grundsatz zivil- und steuerrechtlich selbstandige Kapitalgesellschaft in ein anderes Unternehmen wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch eingegliedert ist. Die rechtlich selbstandige Kapitalgesellschaft ist wirtschaftlich unselbstandig und wird als Organgesellschaft des herrschenden Unternehmens, des Organtragers, bezeichnet. Die Entwicklung der Organschaft ist im wesentlichen ein Werk der Finanzrechtsprechung. Bereits in den zwanziger Jahren hatte der RFH, in Anlehnung an die Rechtsprechung des Preussischen OVG anerkannt, dass auch eine juristische Person ein Organ eines anderen Unternehmens sein kann. Die korperschaftsteuerliche Organschaft wurde erstmalig im Jahre 1969 durch die Einfugung des 7a in das Korperschaftsteuergesetz gesetzlich geregelt. Der 7a KStG ist im Zuge der Korperschaftsteuerreform von 1977 durch die bis heute gultigen 14 bis 19 KStG ersetzt worden. Die Rechtsgrundlage fur die gewerbesteuerliche Organschaft ist 2 Abs. 2 S. 2 und 3 GewStG. Daneben existiert noch die Organschaft im Umsatzsteuerrecht. Fur andere Steuerarten ist die Organschaft nicht geregelt. Der Begriff Organschaft ist ein steuerliches Rechtsinstitut, das aus der Tatsache, dass rechtlich selbstandige Unternehmen wirtschaftlich unter einer einheitlichen Leitung stehen, steuerliche Konsequenzen zieht. Der gebrauchliche Begriff fur eine betriebswirtschaftliche Planungs-, Koordinations- und Entscheidungseinheit ist der Konzern. Gemass 18 AktG unterscheidet man nach Unterordnungs- und Gleichordnungskonzernen. Fur die Organschaft kommen lediglich Unterordnungskonzerne in Frage, da steuerrechtlich wegen der Eingliederungsvoraussetzungen Abhangigkeit gefordert ist. Diese Art der Konzerne"