ISBN-13: 9783656228639 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 44 str.
Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Veranstaltung: Weiterbildung zum / zur Betriebswirt / in, Sprache: Deutsch, Abstract: Die krankheitsbedingte Kundigung Aufgrund der heutigen wirtschaftlichen Entwicklungen sind viele Unternehmen gezwungen, Kosten einzusparen. Eine Folge dadurch ist die Reduzierung der Belegschaft. Wann ein Arbeitgeber von seinem Kundigungsrecht Gebrauch machen und seinem "kranken" Arbeitnehmer kundigen darf, soll in dieser Betriebs-wirtarbeit dargestellt werden. Da die krankheitsbedingte Kundigung ein Spezialfall der personenbedingten Kundigung ist, ist die personenbedingte Kundigung Hauptbestandteil dieser Arbeit. Zu Beginn dieser Betriebswirtarbeit wird anhand einer Grafik die gesamtwirtschaftliche Belastung fur die Unternehmen aufgrund krankheitsbedingter Fehltage aufgezeigt. Als nachstes werden die Entwicklungen und Ursachen des "Krankenstandes" in Deutschland beschrieben. Desweiteren wird auf das Kundigungsschutzgesetz eingegangen. Hierbei soll verdeutlicht werden, was unter einer personenbedingten Kundigung zu verstehen ist und wo dieser Kundigungsgrund einzuordnen ist. In diesem Rahmen werden der Geltungsbereich des Kundigungsschutzgesetzes sowie die soziale Rechtfertigung, die in diesem Zusammenhang gegeben sein muss, erlautert. Aufgrund der Tatsache, dass lediglich die Arbeitsunfahigkeit des Arbeitnehmers arbeitsrechtlich von Bedeutung ist und nicht die Krankheit als solche, wird im folgenden Kapitel der Unterschied zwischen dem medizinischen Krankheitsbegriff und der Arbeitsunfahigkeit verdeutlicht. Im Hauptteil dieser Betriebswirtarbeit werden die von der Rechtsprechung unterschiedenen vier Fallgruppen der Krankheitsarten, die jeweils einen Kundigungsgrund darstellen konnen, aufgezeigt. Bei jeder dieser Krankheitsarten wird das Drei-Stufen-Schema zur Prufung angewandt und die einzelnen Besonderheiten sowie die Unsicherheiten in der Rechtsprechung werden aufgezeigt. Ansc