ISBN-13: 9783639786408 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 72 str.
Mit der ertragssteuerlichen Organschaft nimmt sich das deutsche Steuerrecht eines in der Wirtschaft bedeutenden Sachverhalts an, der Besteuerung verbundener Unternehmen. Um der wirtschaftlichen Einheit einer so entstandenen Unternehmensgruppe gerecht zu werden, bietet die ertragsteuerliche Organschaft eine Ausnahme von einigen bedeutenden steuerlichen Grundprinzipien. In den letzten Jahren hat sich die aufkommende Kritik an den Regelungen der ertragssteuerlichen Organschaft stetig verscharft und die Forderungen nach einer Reform wurden immer lauter. Insbesondere im Zuge der wachsenden Europaischen Union und der damit verbundenen Weiterentwicklung des Gemeinschaftsrechts wurde die ertragssteuerliche Organschaft als nicht mehr zeitgemass empfunden und die rein inlandische Ausrichtung teilweise als unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht gesehen. Angetrieben von einem stetig wachsenden Reformdruck setzte sich die damalige Koalition in der 17. Legislaturperiode des Bundestags das Ziel, die ertragssteuerliche Organschaft durch ein neues und modernes Gruppenbesteuerungssystem" zu ersetzen. Dieses Vorhaben mundete letztendlich in der "kleinen Organschaftsreform.""
Mit der ertragssteuerlichen Organschaft nimmt sich das deutsche Steuerrecht eines in der Wirtschaft bedeutenden Sachverhalts an, der Besteuerung verbundener Unternehmen. Um der wirtschaftlichen Einheit einer so entstandenen Unternehmensgruppe gerecht zu werden, bietet die ertragsteuerliche Organschaft eine Ausnahme von einigen bedeutenden steuerlichen Grundprinzipien. In den letzten Jahren hat sich die aufkommende Kritik an den Regelungen der ertragssteuerlichen Organschaft stetig verschärft und die Forderungen nach einer Reform wurden immer lauter. Insbesondere im Zuge der wachsenden Europäischen Union und der damit verbundenen Weiterentwicklung des Gemeinschaftsrechts wurde die ertragssteuerliche Organschaft als nicht mehr zeitgemäß empfunden und die rein inländische Ausrichtung teilweise als unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht gesehen. Angetrieben von einem stetig wachsenden Reformdruck setzte sich die damalige Koalition in der 17. Legislaturperiode des Bundestags das Ziel, die ertragssteuerliche Organschaft durch ein neues und „modernes Gruppenbesteuerungssystem" zu ersetzen. Dieses Vorhaben mündete letztendlich in der "kleinen Organschaftsreform".