ISBN-13: 9783640771059 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 84 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,5, Eberhard-Karls-Universitat Tubingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter dem wurttembergischen Konig Wilhelm I. wurde am 27. April 1831 durch eine Verordnung die "Konigliche Israelitische Oberkirchenbehorde," genannt Israelitischer Oberrat, mit Hauptsitz in Stuttgart geschaffen. Sie unterstand dem Ministerium des Innern und war somit ein Bestandteil des Staatskirchentums. Die vorherigen Synagogengemeinden in Wurttemberg wurden mit der Verordnung vom 27. April 1831 zu "judischen Kirchengemeinden" umbenannt, obwohl der Begriff "Kirche" beim Judentum ungebrauchlich und fremd ist. Die Grundung der "judischen Kirchengemeinde" Stuttgart fiel auf den 3. August 1832. Mit Beginn umfasste diese 15 Familien mit insgesamt 124 Seelen. Erster Rabbiner wurde das theologische Mitglied der Israelitischen Oberkirchenbehorde Dr. Joseph Maier, der am 21. November 1834 vom Ministerium des Innern ernannt wurde. Das 19. Jahrhundert war fur die Mitglieder der "judischen Kirchengemeinde" Stuttgart eine Zeit des rasanten sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aufstieges. Noch im 18. Jahrhundert und teilweise ins 19. Jahrhundert hinein lebten die Juden in ganz Wurttemberg in armlichen Verhaltnissen und fuhrten ein Leben am Rande der burgerlichen Gesellschaft. Sie waren durch ihren judischen Glauben sozial und wirtschaftlich isoliert. Bildungs-, Ausbildung- und Aufstiegschancen sind ihnen am Rand der Gesellschaft verwehrt geblieben. Rechtlich gesehen waren die wurttembergischen Juden mit der christlichen Bevolkerung nicht gleichberechtigt. Die wurttembergischen Juden wurden in ihrem Leben durch besondere Gesetze eingeschrankt und diskriminiert. Ein erster wichtiger Schritt zur rechtlichen Gleichberechtigung war das "Gesetz in Betreff der offentlichen Verhaltnisse der israelitischen Glaubensgenossen" vom 8. Mai 1828, auch "Erziehungsgesetz" genannt. Darin heit es in