ISBN-13: 9783640187874 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europaische Union, Note: 1, Leopold-Franzens-Universitat Innsbruck (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Europaische Integration, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vorschriften uber die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik bestimmen das Verfahren und die Zustandigkeiten bei der Koordination der nationalen Aussenpolitiken der Unionsstaaten. Mit der Schaffung der GASP wurde keine neue volkerrechtliche Ebene geschaffen, die selber eine eigene Aussenpolitik betreiben konnte. Die aussenpolitischen Kompetenzen stehen weiter den Unionsstaaten zu. Sie unterwerfen sich im Rahmen der GASP aber einer Koordinationspflicht, die volkerrechtlicher Natur ist. Sie handeln zwar weiterhin selber, mussen sich aber mit den anderen Unionsstaaten abstimmen und gegebenenfalls mit ihnen gemeinsam handeln. Welche Form der Koordination im konkreten Fall gewahlt wird, liegt im Ermessen der Unionsstaaten. Verwirrend ist die Bezeichnung gemeinsame" Aussen- und Sicherheitspolitik. Der Begriff gemeinsam" ist aus dem Gemeinschaftsrecht bekannt und bedeutet dort vergemeinschaftet." Eine Vergemeinschaftung der Aussen- und Sicherheitspolitik hat aber gerade nicht stattgefunden. Dem Begriff gemeinsam" kommt im Rahmen der Aussen- und Sicherheitspolitik vielmehr eine andere, eigenstandige Bedeutung zu, namlich diejenige, dass die Unionsstaaten gemeinsam ihre Aussen- und Sicherheitspolitik betreiben im Sinne einer Koordination. Trotz der unterschiedlichen Verwendung des Begriffes gemeinsam" in den beiden Vertragen, deutet seine Verwendung im Rahmen der GASP auf mehr Willen zur Solidaritat zwischen den Unionsstaaten hin. Seit 1970 gibt es eine informelle Zusammenarbeit im aussenpolitischen Bereich, die im sog. Davignon-Bericht" grundet. Sie hatte eine Abstimmung der Aussenpolitik durch standige Treffen der Aussenminister zum Gegenstand, die durch regelmassige Konsultationen und standi"