ISBN-13: 9783640154784 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 56 str.
ISBN-13: 9783640154784 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 2,0, FernUniversitat Hagen (LG Geschichte und Gegenwart Alteuropas), Veranstaltung: Modul 12A - Kulturelle Raume und Grenzen, 46 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kriegerische Auseinandersetzungen in der Menschheitsgeschichte sind durch mythologische Erzahlungen und auch durch fruhe Bild- und Textzeugen, bereits uber Jahrtausende hinweg uberliefert. In aller Regel handelte es sich dabei um den Kampf um Ressourcen, um expansive Landnahme oder Kriege aus ideologischen bzw. religiosen Grunden. Fur den Sieger dieser Auseinandersetzungen brachte der Erfolg eines Kriegszuges die Inbesitznahme des Landes mit seinen Einwohnern, Gutern und Werten mit sich - und damit auch die Verfugungsgewalt daruber. Doch auch mit der Aneignung symboltrachtiger Gegenstande - zu denken ware, aus der Mythologie heraus, hier bspw. an das trojanische Palladion oder das Goldene Vlies - konnten und sollten die neuen Machtverhaltnisse deutlich gemacht werden. Dies diente als Ausdruck der "kulturellen Uberwaltigung." Oder wie es bei WAHL heit: "Staatlich motivierter Kunstraub und die Aneignung von Kunstschatzen sind in einer vielfaltigen Weise mit Herrschaftsanspruchen verknupft. Im Kunstraub druckt sich in anschaulicher Weise ein Superioritatsanspruch aus." Seit rund einem halben Jahrhundert liegt mit dem Haager Abkommen, im Rahmen des Internationalen Rechts, ein Ubereinkommen der ratifizierenden Lander vor. Als Kulturgut wird danach verstanden: "a) Bewegliches oder unbewegliches Gut, das fur das kulturelle Erbe aller Volker von groer Bedeutung ist ...]." Die dortige, nachfolgende exemplarische Auflistung entspricht dem heutigen Verstandnis schutzenswerter Kulturguter - und bezieht sich zudem auf den Umgang damit in so genannten "bewaffneten Konflikten." Daruber hinaus stellt die Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (UNESCO) se