ISBN-13: 9783640423774 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Pforzheim, Veranstaltung: Steuer- und Revisionswesen, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das StSenkG vom 23.10.2000 wurde die Besteuerung von Dividenden ab dem Jahr 2001 grundlegend neu geregelt. Das seit 1977 gultige AV wurde durch das HEV ersetzt. Danach ist die Anrechnung der von der Korperschaft gezahlten Korperschaftsteuer auf die ESt bzw. KSt des Anteilseigners nicht mehr moglich, d.h. die KSt wirkt auf Ebene der Kapitalgesellschaft definitiv. Gleichzeitig wird die Dividende auf der Ebene des Gesellschafters mit dessen personlichen Steuersatz besteuert. Somit ist das neue Korperschaftsteuersystem ein System mit Doppelbelastung. Diese Doppelbelastung wird in zwei Stufen gemildert. Auf Ebene der Korperschaft wurde der Korperschaftsteuersatz auf 25% abgesenkt, und auf Ebene des AE unterliegt die Dividende wenn es sich um eine naturliche Person handelt nur noch zur Halfte der ESt, bzw. bei Korperschaften ist sie ganz von der KSt ausgenommen. Ausschuttungen sind Auszahlungen von Gewinnanteilen an die AE einer KapGes. Hierbei handelt es sich um Dividenden aus Aktien einer AG oder Gewinnanteile aus Beteiligungen an einer GmbH. Die Ausschuttungen konnen entweder offen, d.h. aufgrund eines handelsrechtlichen Gewinnverteilungsbeschlusses oder als vGA erfolgen. Fur die ertragsteuerliche Behandlung von Ausschuttungen ist zunachst zu prufen, ob es sich bei dem Empfanger der Ausschuttung um eine naturliche Person oder eine Korperschaft handelt. Danach ist zu prufen, welcher Einkunftsart die Ausschuttungen zuzurechnen sind. Zu beachten ist die Subsidiaritatsklausel des 20 Abs. 3 EStG. Soweit sich die Anteile im Betriebsvermogen befinden, sind die Ausschuttungen vorrangig der jeweiligen Gewinneinkunftsart zuzuordnen. Befinden sich die Anteile im Privatvermogen, sind die Ausschuttungen vorrangig vor den Einkunften aus Kapital