ISBN-13: 9783656048626 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 136 str.
ISBN-13: 9783656048626 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 136 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universitat des Saarlandes (Betriebswirtschaftliches Institut fur Steuerlehre und Entrepreneurship Lehrstuhl fur Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Institut fur Existenzgrundung/Mittelstand), Sprache: Deutsch, Abstract: " 6b EStG - quo vadis?" fragt JACHMANN und KANZLER titelt "Der Sechs-B und die Landwirte" . Worin besteht daher die Verbindung des 6b EStG mit den Landwirten? Der Verkauf von ungenutzten oder nicht mehr benotigten Wirtschaftsgutern aus dem Betriebs¬vermogen und die hieraus entstehenden Verauerungsgewinne bilden die Grundlage der folgenden Ausfuhrungen. Das nicht mehr benotigte Betriebsvermogen in der Land- und Forstwirtschaft (LuF) wird beispielhaft in der vorliegenden Arbeit betrachtet. Grundstucke in der Nahe von Ballungszentren liegen meist noch im Eigentum von Land- und Forstwirten. Diese erzielen nur teilweise in der LuF ihr Einkommen, mittlerweile werden die Haupteinnahmen in anderen Beschaftigungen generiert. Dennoch besteht der luf-Betrieb in ruhender oder verpachteter Form weiter und Flachen die vorher land- und forstwirtschaftlich (luf) genutzt wurden liegen fur den Steuerpflichtigen (Stpfl.) meist brach. Der Verkauf der Flachen spielt dann eine Rolle, wenn sich ein Unternehmen erweitern mochte. Wird bspw. auf der sog. grunen Wiese ein neues Frachtzentrum gebaut, mussen meist erhebliche Geldbetrage aufgewendet werden um dem Land- und Forstwirt den Verkauf dafur schmackhaft zu machen. Der Land- und Forstwirt wiederum hat das Problem der Aufdeckung der stillen Reserven und damit meist eine nicht unerhebliche Steuerbelastung zu erwarten, wenn er die Flachen verkauft oder aus dem Betriebsvermogen entnimmt. Die vorliegende Arbeit gibt ein Beispiel, wie neben der steuerlich sinnvollen Gestaltung der Ubertragung der Verauerungsgewinne fur den Stpfl., der Fiskus genauso wie der Burger profitieren kann