ISBN-13: 9783668049390 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 62 str.
ISBN-13: 9783668049390 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 62 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Zwischen Personengesellschaften und ihren Mitunternehmern ist es moglich, Rechtsgeschafte unter fremdublichen Bedingungen abzuschlieen, die ertragsteuerlich anerkannt werden. Die steuerliche Bewertung von entgeltlichen Vorgangen, soweit der Vertragsinhalt einen fremdublichen Preis aufweist und von Vorgangen, in denen kein Entgelt erbracht wird, ist klar normiert. Jedoch werden auch Rechtsgeschafte abgeschlossen, bei denen nur ein Teilentgelt zu leisten ist, d.h. ihr Preis ist vergunstigt. Die Grunde hierfur liegen meistens in der gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit oder in einem verwandtschaftlichen Verhaltnis der Mitunternehmer untereinander. Ein Vergleich zwischen der gunstigen Vereinbarung und einem Vorgang unter fremdublichen Bedingungen, wirft die Frage auf, inwiefern Anpassungen hinsichtlich der steuerlichen Bewertung bei dem teilentgeltlichen Geschaft vorzunehmen sind. Das Problem stellt sich insbesondere bei Ubertragungen von Wirtschaftsgutern, die oftmals aufgrund rechtlicher und organisatorischer Motive der Unternehmen durchgefuhrt werden. Bspw. kann durch eine Betriebsaufspaltung ein Haftungswall aufgebaut werden. Ebenso kann der Fortbestand einer Personengesellschaft durch die Ubertragung des bestehenden Betriebsvermogens oder eines Teilbetriebes oder eines Mitunternehmeranteils oder auch einzelner Wirtschaftsguter an die nachste Generation gesichert werden. Fur die Steuerpflichtigen ware es daher hilfreich, wenn diese Vorgange steuerneutral, also ohne die Belastung mit Ertragsteuern, durchfuhrbar waren. Allerdings ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt, wie die sog. teilentgeltlichen Ubertragungen steuerlich zu behandeln sind. Fur die Losung existieren drei verschiedene Bewertungstheorien: die rei