ISBN-13: 9783838658278 / Niemiecki / Miękka / 2002 / 144 str.
ISBN-13: 9783838658278 / Niemiecki / Miękka / 2002 / 144 str.
Inhaltsangabe: Einleitung: Die Magisterarbeit behandelt eine EU-Richtlinie, die wesentliche Auswirkungen auf das osterreichische Borsenrecht hatte, da durch sie die Publizitatsvorschriften im Bereich der Zwischenberichterstattung wesentlich verscharft und somit auch verbessert wurden. Ich habe bewusst ein Thema im Borsenrecht gewahlt, da die Borse schon immer eine gewisse Faszination auf mich ausgeubt hat, und ich mein zukunftiges Berufsleben auch dergestalt ausuben mochte, dass zumindest ein kleiner borsenrechtlicher Aspekt" enthalten ist. Die externe Rechnungslegung borsenotierter Unternehmen wird grundsatzlich durch zwei unterschiedlich geartete Rechtsbereiche bestimmt bzw. geregelt. Einerseits erfordert das Gesellschaftsrecht eine regelmaige, jahrliche Rechnungslegung in Form des Jahresabschlusses und des Lageberichtes, andererseits enthalt das Borserecht umfangreiche Publizitatspflichten, die im Zuge der fortschreitenden Harmonisierung des europaischen Kapitalmarktrechtes immer mehr an Bedeutung erlangen. Bis zum Jahre 1990 bestand fur Emittenten, deren Wertpapiere zum amtlichen Handel zugelassen waren, keine Verpflichtung zu einer regelmaigen, sich aus borserechtlichen Bestimmungen ergebende unterjahrige Berichterstattung. Bis dahin war der Jahresabschluss im Rahmen der externen Rechnungslegung das Ma aller Dinge und freiwillige, unterjahrige Berichte waren die krasse Ausnahme. Basierend auf die Art 54 Abs 3 lit g und 100 EWG- Vertrag hat der Rat der Europaischen Gemeinschaft am 15. Februar 1982 die Richtlinie uber regelmaige Informationen, die von Gesellschaften zu veroffentlichen sind, deren Aktien zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierborse zugelassen sind, erlassen. Diese RL - im folgenden ZwischenberichtsRL genannt - verpflichtet amtlich notierende Aktiengesellschaften zur Erstellung und Veroffentlichung eines Halbjahres- bzw. eines Zwischenberichts. Die RL, die ahnlich den beiden ProspektRL Inhalt und Art der Veroffentlichung dieses Ber