ISBN-13: 9783656346272 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 452 str.
ISBN-13: 9783656346272 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 452 str.
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: summa cum laude, Universitat des Saarlandes, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Forschungsarbeit untersucht das europaische und US-amerikanische Kartellrecht im Bereich des einseitigen Marktmachtmissbrauchs beherrschender Unternehmen in einer rechtsvergleichenden Perspektive. Unilateral Conduct, das heit autonome und einseitige (sog. unilaterale) Missbrauchsverhaltensweisen, sind im Wirtschaftsleben allgegenwartig und in der Unternehmenspraxis taglich zu beobachten, sei es bei der Festsetzung der Preise, der Entscheidung uber den Vertriebsweg, der Wahl der Produktpalette oder der Entscheidung uber Investition und Innovation. Rechtstechnisch betroffen ist in erster Linie der Bereich des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Anhand der aktuellen Rechtsprechung aus den verschiedenen Jurisdiktionen und der Praxis der Wettbewerbsbehorden sollen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den wettbewerbsrechtlichen und -politischen Ansatzen in Europa und den Vereinigten Staaten ermittelt und verglichen werden. Unter Heranziehung der hierzu ergangenen akademischen Literatur soll der Frage nachgegangen werden, worauf die unterschiedlichen Sichtweisen beruhen. Im Zentrum der Erorterung soll die bislang noch kaum erorterte Frage stehen, ob die feststellbaren Unterschiede institutioneller Natur sind. Zu diesen sog. institutional arrangements zahlen insbesondere die Kartellrechtsdurchsetzung und die Sanktionsmoglichkeiten als auch die Verfahrensregelungen im engeren Sinne. Gemeint sind hiermit die Rolle und das Zusammenspiel der Gerichte und Wettbewerbsbehorden. Aus den ermittelten Ursachen fur die herausgestellte Divergenz in diesem kartellrechtlichen Bereich sollen Abhilfemoglichkeiten diskutiert und vorgeschlagen werden. Die Arbeit ist gegliedert nach den jeweiligen Verhaltensweisen, die rechtsvergleichend un