ISBN-13: 9783638919234 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 32 str.
ISBN-13: 9783638919234 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universitat Hannover (Lehrgebiet fur Zivilrecht und Recht der Wirtschaft), Veranstaltung: Ausgewahlte Probleme des privaten Verbraucherrechts, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Europaische Parlament und der Europaische Rat haben am 25.05.1999 die Verbrauches-guterkauf-Richtlinie 1999/44/EG beschlossen. Diese Richtlinie galt ab dem 07.07.1999 und sollte von den EG-Mitgliedsstaaten bis zum 01.01.2002 in nationales Recht umgesetzt wer-den. Die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht erfolgte schlielich am 26.11.2001 durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Diese Richtlinie regelte u.a. den Sachmangelbegriff, die Verbraucherrechte bei Sachmangeln, die Verjahrungsfristen, die Anforderungen an Garantien und den Ruckgriff der Unternehmen in der Lieferkette. Der Zweck dieser Richtlinie bestand darin, ein harmonisches Kauf- und Leistungsstorungsrecht in den EU-Landern zu schaffen, weil disharmonische Rechtsvorschriften uber die Sachmangelhaftung beim Kauf und uber die Garantiehaftung den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedslandern erschweren. Auerdem hat fruher das Wettbewerbsrecht durch die 3, 4, 13a UWG den Konsumenten ungenugend geschutzt. Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich schwerpunktmaig mit dem 434 I 3 BGB. Dieser soll umfassend dargestellt und bewertet werden, vor allem die Ausschlusstatbestande. Im Mittelpunkt der Arbeit steht nur die Verkauferhaftung fur die Werbung des Herstellers oder Dritten. 434 BGB umfasst lediglich den Sachkauf. Mit dem Rechtskauf und mit dem Kauf anderer "Gegenstande" als Sache beschaftigt sich 453 BGB, welcher die Vorschriften uber den Sachkauf fur entsprechend anwendbar erklart. Zuerst wird der Sachmangelbegriff genau erlautert. Dem folgt - auf dem Vorhergehenden aufbauend - die Darstellung von Begri