ISBN-13: 9783656105848 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 80 str.
ISBN-13: 9783656105848 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 80 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 1,3, FernUniversitat Hagen (Neuere Deutsche und Europaische Geschichte), Veranstaltung: Modul 1.3 Master Governance, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Ausrufung der Republik am 9. November 1918 durch Philipp Scheidemann begann fur das deutsche Volk eine neue Zeitrechnung; es war der Beginn der Epoche der Weimarer Republik (1918/19 - 1933). Mit dem Thronverzicht Kaiser Wilhelm II und seiner Flucht ins niederlandische Exil horte das 1871 gegrundete Kaiserreich Bismarckscher Pragung auf zu existieren. Ausloser dieser Revolution war die Niederlage des Deutschen Reiches und der Mittelmachte im Ersten Weltkrieg (1914 - 1918). Das kaiserliche Deutschland hatte sich bei seinen globalen Expansionsbestrebungen uberdehnt und einen zerstorten Kontinent mit Millionen Toten und Verletzten hinterlassen. Nun muten die demokratischen Krafte im Deutschen Reich der Welt den Beweis erbringen, da sie in der Lage waren, ein reprasentativ-parlamentarisches Regierungssystem mit einer modernen Verfassung in die Tat umzusetzen. In der folgenden Hausarbeit soll die Frage behandelt werden, inwieweit die Weimarer Republik, in der Ara des ersten Reichsprasidenten Friedrich Ebert (1919 - 1925), in der Lage war mittels Notverordnung nach Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), ihre politischen Gegner, ob links- und rechtsradikaler Provenienz, abzuwehren und die Republik zu konsolidieren. Zuerst soll ein Einblick gegeben werden, in welcher auenpolitischen Lage sich das Deutsche Reich befunden hatte? Inwieweit begunstigten auere Faktoren das Wirken radikal-revoultionare Krafte in der Weimarer Republik? Danach wird die Stellung des Reichsprasidenten im Verfassungsgefuge der Weimarer Republik beschrieben und dargelegt wie die horizontale Gewaltenteilung zwischen den einzelnen Verfassungsorganen funktionierte. Auerdem wird erklart, auf welcher historischen Grundlage die Staatsrechtler (u.a.