ISBN-13: 9783638703802 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 98 str.
ISBN-13: 9783638703802 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 98 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 1993 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 2,7, Universitat Duisburg-Essen, 65 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit soll die Veranderungen der Eigentumsverhaltnisse in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1949, der Zeit zwischen bedingungsloser Kapitulation und DDR-Grundung, schildern. Dabei werden vor allem die politischen Folgen herausgestellt, die mit den Eigentumsanderungen in Zusammenhang stehen. Als Ausgangspunkt wird in Kapitel I die Nachkriegssituation in Deutschland bzw. in der SBZ beschrieben. Dadurch sollen die Machtstrukturen in dem von den Alliierten besetzten Deutschland verdeutlicht werden. Ferner soll in diesem Kapitel auch der damalige Zeitgeist hervorgehoben werden. In Kapitel II wird die Bodenreform behandelt. Hierbei ist ein ideologischer Teil vorangestellt, um zu prufen, ob und inwiefern die Bodenreform mit den jeweiligen Ideologien vereinbar war. Ein solcher ideologischer Teil ist in Kapitel II, nicht jedoch in Kapitel IV bezuglich des Volkseigentums enthalten, da die katholische Soziallehre bereits in Kapitel II erlautert wird und die Grundzuge des Liberalismus sowie des Marxismus in dieser Frage als bekannt vorausgesetzt werden. Die Ideologien in bezug auf die Bodenreform sind weniger eindeutig als im Zusammenhang mit dem Volkseigentum, so dass auf nahere Erlauterungen nicht verzichtet werden kann. In Kapitel III sollen die wichtigsten Stationen der politischen Veranderungen in der SBZ bis 1947 beschrieben werden. Dabei ist nur teilweise eine detaillierte Beschreibung moglich, da die Literaturlage nichts anderes zulie. In Kapitel IV sollen die Umwandlungen in der Industrie der SBZ naher erlautert werden. Hierbei werden die Sowjetischen Aktiengesellschaften und die Entstehung der VEB naher dargestellt werden. Da die SAG's eine Form von Reparationen von an die UdSSR war, soll als Erganzung auch auf Reparationsan