ISBN-13: 9783668251045 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 36 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universitat Hohenheim (Financial Management), Veranstaltung: Seminar fur Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (Master) uber Ausgewahlte Fragen der Unternehmensbesteuerung bei Prof. Dr. Holger Kahle, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Bundesrepublik Deutschland haben Schatzungen zufolge mehr als drei Viertel aller registrierten Gesellschaften die Rechtsform der Personengesellschaft gewahlt. Nach wie vor gilt sie im Vergleich zur Kapitalgesellschaft als flexibler, zeichnet sie sich doch durch vielfaltige zivilrechtliche Auspragungen und dispositive Gestaltungsmoglichkeiten aus. Gleichwohl ist festzuhalten, dass der Typus Personengesellschaft fur Zwecke der Besteuerung wohl die kompliziertere Rechtsform darstellt. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um eine vermogensverwaltende Personengesellschaft (vvPG) handelt. Es verwundert also nicht, dass der BFH immer wieder zu den Einkunften aus Vermogensverwaltung Stellung nehmen musste, so auch kurzlich in den Urteilen vom 21.01.2014 und 08.04.2014. Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich ebenfalls mit der vvPG. Der Schwerpunkt der Abhandlung liegt auf der laufenden Ertragsbesteuerung. Ziel ist es Unterschiede und Besonderheiten in Abgrenzung zur gewerblichen Personengesellschaft herauszuarbeiten. Aperiodische Besteuerungssachverhalte stehen nicht im Mittelpunkt, werden aber mitunter beruhrt. Die Besteuerung im internationalen Kontext, der Sonderfall der Betriebsaufspaltung, sowie weitere eigene Anwendungsgebiete bleiben auer Betracht. Dieser Zielsetzung entsprechend vermittelt der erste Teil der Arbeit (Kapitel 2) die notwendigen Grundlagen und Besonderheiten im Standardfall einer vvPG. Sodann wird im zweiten Teil (Kapitel 3) auf die Zebragesellschaft als Spezialfall der vvPG eingegangen. Dabei werden insbesondere auch zwei Entscheidungen des Bundes-finanzhofs behandelt, die in den vergangenen Jahren eine breite Kontroverse in der Literatur und