ISBN-13: 9783639231175 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 60 str.
Eines der wichtigsten prozessualen Rechte fur den Angeklagten bzw den Beschuldigten stellt die Gewahrung des rechtlichen Gehors dar. Dadurch wird seine Mitwirkung am gesamten Strafverfahren sichergestellt. Eng damit verbunden ist das Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung, zumal ein Abwesender die aus der Gehorgewahrung hervorgehenden Rechte nicht ausuben kann. Die Verletzung des rechtlichen Gehors kann dem davon Betroffenen erhebliche Nachteile bringen. Der Autor behandelt einfuhrend die begriffliche Definition des rechtlichen Gehors und dessen Verankerung in der Rechtsordnung. Darauf folgend werden Bestimmungen erortert, die der Absicherung des Anwesenheitsrechtes dienen, aber auch, unter welchen Umstanden ein Abwesenheitsverfahren zulassig ist, die Moglichkeit des Ausschlusses des Angeklagten aus der Hauptverhandlung sowie die Frage, ob der Angeklagte auf sein Anwesenheitsrecht verzichten kann. Schliesslich wird die konkrete Auspragung des rechtlichen Gehors in der Hauptverhandlung dargestellt und Rechtsmittel bzw Rechtsbehelfe aufgezeigt, mit denen einer Verletzung des rechtlichen Gehors entgegengetreten werden kann."
Eines der wichtigsten prozessualen Rechte für den Angeklagten bzw den Beschuldigten stellt die Gewährung des rechtlichen Gehörs dar. Dadurch wird seine Mitwirkung am gesamten Strafverfahren sichergestellt. Eng damit verbunden ist das Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung, zumal ein Abwesender die aus der Gehörgewährung hervorgehenden Rechte nicht ausüben kann. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann dem davon Betroffenen erhebliche Nachteile bringen. Der Autor behandelt einführend die begriffliche Definition des rechtlichen Gehörs und dessen Verankerung in der Rechtsordnung. Darauf folgend werden Bestimmungen erörtert, die der Absicherung des Anwesenheitsrechtes dienen, aber auch, unter welchen Umständen ein Abwesenheitsverfahren zulässig ist, die Möglichkeit des Ausschlusses des Angeklagten aus der Hauptverhandlung sowie die Frage, ob der Angeklagte auf sein Anwesenheitsrecht verzichten kann. Schließlich wird die konkrete Ausprägung des rechtlichen Gehörs in der Hauptverhandlung dargestellt und Rechtsmittel bzw Rechtsbehelfe aufgezeigt, mit denen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs entgegengetreten werden kann.