ISBN-13: 9783639359831 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 96 str.
Auf vielen Flughafen weltweit ist die Zahl der von den Luftfahrtunternehmen gewunschten Starts und Landungen grosser als die vorhandene Flughafenkapazitat. Da die Nachfrage das Angebot ubersteigt, mussen sog Slots zugewiesen werden. Das Wort Slot" steht fur Start-Landing-Operation-Time" und bedeutet die Zeitspanne, in der eine Fluggesellschaft das Recht zum Starten oder Landen auf einem Flughafen erhalt. Es gibt keine volkerrechtlichen Vertrage, die die Slotvergabe verbindlich regeln. So versucht die IATA mit Empfehlungen diese Regelungslucke zu schliessen. In der EU wurde das bisher im Rahmen der IATA stattfindende privatrechtliche Verteilungsverfahren, nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Knappheit der verfugbaren Slotressourcen und auch als Folge der europaischen Liberalisierung des Luftverkehrs, durch ein System der administrativen Slotvergabe erganzt, welches in VO (EWG) 95/93 verbindlich festgelegt wird. Eines der grundlegendsten Prinzipien bei der Vergabe von Slots, ist jenes der "Grossvaterrechte." Neu in den Markt eintretende oder bisher nur schwach vertretene Luftfahrtgesellschaften erhalten nur nachrangigen Zugang zu den Start- und Landerechten."
Auf vielen Flughäfen weltweit ist die Zahl der von den Luftfahrtunternehmen gewünschten Starts und Landungen größer als die vorhandene Flughafenkapazität. Da die Nachfrage das Angebot übersteigt, müssen sog Slots zugewiesen werden. Das Wort „Slot" steht für „Start-Landing-Operation-Time" und bedeutet die Zeitspanne, in der eine Fluggesellschaft das Recht zum Starten oder Landen auf einem Flughafen erhält. Es gibt keine völkerrechtlichen Verträge, die die Slotvergabe verbindlich regeln. So versucht die IATA mit Empfehlungen diese Regelungslücke zu schließen. In der EU wurde das bisher im Rahmen der IATA stattfindende privatrechtliche Verteilungsverfahren, nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Knappheit der verfügbaren Slotressourcen und auch als Folge der europäischen Liberalisierung des Luftverkehrs, durch ein System der administrativen Slotvergabe ergänzt, welches in VO (EWG) 95/93 verbindlich festgelegt wird. Eines der grundlegendsten Prinzipien bei der Vergabe von Slots, ist jenes der "Großvaterrechte". Neu in den Markt eintretende oder bisher nur schwach vertretene Luftfahrtgesellschaften erhalten nur nachrangigen Zugang zu den Start- und Landerechten.