ISBN-13: 9783656627555 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 28 str.
ISBN-13: 9783656627555 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,3, FernUniversitat Hagen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Modul Vergleichende Politikwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Kritik steht immer wieder, dass VerfG, vormals neutrale "Huter der Verfassung," die in politischen Fragen eher Zuruckhaltung uben sollten (Kelsen 2008), sich mehr und mehr als Vetospieler etablieren und dadurch Handlungsspielraume der Politik einschranken wurden (vgl. dazu Rudzio 2011, S. 304f.). Um dies zu bewerten, muss man sich mit der Begrifflichkeit "Vetospieler" naher auseinander setzen. Der Begriff Vetospieler ist keine Neuerung der letzten Jahre, erlebt aber mit George Tsebelis Vetospieler-Theorie eine zunehmende Beachtung in der Vergleichenden Politikwissenschaft (Abromeit u. Stoiber 2006, S. 63). Gegenstand dieser Arbeit ist ein Vergleich des BVerfG in Karlsruhe und des VfGH in Wien. Ziel ist, Indikatoren heraus zu arbeiten, die beschreiben, wovon die Vetomacht eines Verfassungsgerichtes abhangig ist. Sprich in welchem Mae ein VerfG als Vetospieler in einem politischen System angesehen werden kann. Die Summe dieser Indikatoren soll als "Vetopotential" bezeichnet werden. Im ersten Teil der Arbeit wird kurz begrundet, warum VerfG als Vetospieler anzusehen sind. Diese Indikatoren sind zum einen fur die Bewertung des oben kurz skizzierten Vorwurfes des Vetospielers sinnvoll einsetzbar und zum anderen dazu geeignet, in weiterfuhrenden Studien die Aktivitat von VerfG zu messen und fur weitere Lander vergleichen zu konnen. Der zweite Abschnitte beschaftigt sich mit der Vetospieler-Theorie nach Tsebelis und skizziert wichtige Abwandlungen durch andere Autoren, und dritte Abschnitt vergleicht die beiden Verfassungsgerichte (BVerfG und VfGH) in Hinsicht auf die Merkmale: Anzahl der Vetospieler, ideologische Distanzen und interne Homogenitat. Mit einer Zusammenfuhrung der Empirie und der Vetospieler-Theorie endet diese Arbeit.