ISBN-13: 9783638757690 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 32 str.
ISBN-13: 9783638757690 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 7 Punkte, Niedersachsische Fachhochschule fur Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim (Fachbereich Allgemeine Verwaltung), Veranstaltung: Staatsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Demokratie definiert sich u.a. aus einer Willensbildung, die vom Volke ausgeht. Zu dieser Willensbildung gehort es, dass unterschiedliche Ansichtsweisen und Meinungen wahllos und ohne strafrechtliche Verfolgung zum Zwecke der Meinungsbildung geaussert werden konnen. Das Recht der freien Meinungsausserung, die Informationsfreiheit, die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit und die Vereinigungsfreiheit werden erganzt durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, welches in Art. 8 GG1 verankert ist. Durch die Versammlungsfreiheit wird eine bestimmte Form der Ausubung der vorab genannten Grundrechte garantiert.2 Dieses Recht wird auch als das Kommunikationsgrundrecht bezeichnet. 3 Bereits in der Paulskirchenverfassung von 1849 (Art. VIII 161) und in der Weimarer Verfassung von 1919 (Art. 123) wurde dem Volk das grundlegende Versammlungsrecht verfassungsrechtlich garantiert.4 Die heutige Form des Art. 8 GG wurde so gut wie unverandert ubernommen, woraus sich auch die Bedeutsamkeit dieses Grundrechts ablesen lasst. Ohne dieses verfassungsrechtlich reglementierte Recht wurde der Demokratie ein ungemein wichtiger Baustein zu Ihrer Funktionalitat fehlen. Trotz der Vielfalt an Medien ist es in der heutigen Zeit nur einigen wenigen moglich, diese fur Ihre Meinungsausserungen zu nutzen. Der ubrigen Bevolkerung bleibt nur die Moglichkeit uber die Mitwirkung in Parteien und Verbande ihre Meinung zu verkunden oder das Grundrecht der Versammlungsfreiheit fur Demonstrationen in Anspruch zu nehmen.5 In welcher Form die staatliche Ebene in dieses Recht eingreifen kann und ob im Einzelfall die Verfassungskonformitat gegeben ist, muss uberpruft w