ISBN-13: 9783899493788 / Angielski / Twarda / 2006 / 177 str.
ISBN-13: 9783899493788 / Angielski / Twarda / 2006 / 177 str.
Die 13. Richtlinie hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Nach langen Vorarbeiten, die bereits im Jahr 1987 mit dem Vorentwurf der Richtlinie begonnen hatten, scheiterte ihre Verabschiedung am 4. Juli 2001 zunachst im Europaischen Parlament. Hauptpunkt der Kritik war seinerzeit das ubernahmerechtliche Vereitelungsverbot, das nur bestimmte Abwehrmanahmen erfasste, andere hingegen unberuhrt lie. Einige Mitgliedstaaten befurchteten daher Nachteile fur ihre heimischen Unternehmen, weil kein level playing field fur Ubernahmen gewahrleistet sei. Die nunmehr verabschiedete, am 20. Mai 2004 in Kraft getretene Richtlinie, die bis zum 20. Mai 2006 von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist, enthalt zwar wiederum ein ubernahmerechtliches Vereitelungsverbot und daruber hinaus eine sog. Durchgriffsregel, nach der satzungsmaige Beschrankungen der Ubertragung von Aktien gegenuber dem Bieter grundsatzlich keine Wirkung entfalten. In der Schlussphase der Beratungen wurden indessen Vereitelungsverbot und Durchgriffsregel durch den neu eingefugten Art. 12 zur Disposition der Mitgliedstaaten gestellt. Dieses Optionsmodell wird durch Wahlmoglichkeiten fur die betroffenen Gesellschaften erganzt, die ihrerseits wieder einem Reziprozitatsmodell folgen. Insgesamt ergibt sich damit ein nicht leicht zu durchschauendes Zusammenspiel von europarechtlichen Vorgaben, nationaler Umsetzung und Satzungsgestaltung auf Gesellschaftsebene. Nicht zuletzt die Frage, ob das petitum eines level playing field fur Ubernahmen durch die Richtlinie in hoherem Mae gewahrleistet wird als durch den Vorgangerentwurf, war Anlass fur ein ganztatiges Symposion am 9. November 2005, an dem ausgewiesene Experten des Ubernahmerechts aus sechs Mitgliedstaaten beteiligt waren, deren Referate in dem vorliegenden Band zusammengefasst sind.