ISBN-13: 9783668174535 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 40 str.
ISBN-13: 9783668174535 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 40 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Universitat Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultat), Sprache: Deutsch, Abstract: Es ist nachvollziehbar, dass ein Betreiber eines offentlichen Spielplatzes gewisse Vorkehrungen treffen sollte, damit sich die Gefahren, welche durch die Verkehrseroffnung geschaffen worden sind, nicht realisieren und der Betreiber in der deliktischen Haftung steht. Die Trennung zwischen offentlich-rechtlich und zivilrechtlich ist hierbei nicht gesondert zu beachten, da auch offentlich-rechtliche Betreiber als Trager privater Rechte und Pflichten auftreten. Die Landesbauordnungen der Bundeslander schreiben die bauliche Planung, Errichtung und anschlieende Betreibung von Spielplatzen auch fur Privatrechtstrager, wie bspw. Wohnungsgenossenschaften, sogar gesetzlich vor. Aufgrund der offentlichen Zuganglichkeit stehen offentliche und private Betreiber von Spielplatzen in gleichem Mae in der Pflicht, die zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht zu gewahrleisten. Jedoch stellt sich nun die Frage, ab wann die Verkehrssicherungspflichten des Betreibers ausreichend erfullt sind und ein Mitverschulden durch Dritte eintreten kann. Wie kann ein Betreiber von offentlichen Spielplatzen die Verkehrssicherungspflichten rechtskonform gewahrleisten, um das Risiko eines Schadenseintritts, aufgrund der Inbetriebnahme einer Gefahrenquelle, so gering wie moglich zu halten und sich somit vor Schadensersatzanspruchen zu schutzen? Welche Manahmen muss der Betreiber von offentlichen Spielplatzen einleiten und durchfuhren, um die Verkehrssicherungspflicht aufrecht erhalten zu konnen, sodass den Betreiber kein Verschulden bei der deliktischen Haftung trifft? Die Verkehrssicherungspflicht nach 823 Abs. 1 BGB gilt es deswegen, naher zu analysieren.