ISBN-13: 9783663003298 / Niemiecki / Miękka / 1970 / 86 str.
Die Volksrepublik hat immer noch kein kodifiziertes Strafrecht, obwohl bereits mehr denn zwei Dezennien seit der Machtubernahme durch die Kom munisten im Jahre 1949 vergangen sind. Man begrundet das ideologisch: Wo zu ein kodifiziertes Recht, wenn es doch, wie schon Marx vorausgesagt hat, absterben wird I? Ubrigens sieht man eine Bestatigung fur die Marxsche These in den Kommunen, deren Einfuhrung einen Ruckgang der Prozessstreitigkei ten im Lande zur Folge hatte 2. Auch wies man von offizieller Seite zur Be grundung des "rechtlosen" Zustandes darauf hin, dass das kodifizierte Recht auf den Prozess der gesellschaftlichen Wandlung hemmend einwirke 3. I Vgl. Buxbaum, D. c., Preliminary Trends in the Development of the LegalInstitutions of Communist China and the Nature of Criminal Law, in: International and Comparative Law Quarterly, 1962, Vol. 11, S. 6. - David, R., Einfuhrung in die grossen Rechtssysteme der Gegenwart, ubers. und bearb. v. Gunther Grassmann (Munchen-Berlin 1966), S.