Stiftungsengagement in der Universität; Die Stiftungsaufsicht im Lichte der Stiftungsrechtsreform; (K)ein nicht ganz gewöhnlicher Fall aus der Praxis einer Stiftungsbehörde - Kapitalerhalt und Wiederauffüllung des Stiftungsvermögens - Die unselbständige Stiftung von Todes wegen - Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht - Anmerkung zu OLG Köln, Beschl. v. 05.08.2019, 2 Wx 220/19, ZEV 2019, 729; 15 Jahre "Fundare e.V. - Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungs-wesens"
Die Herausgeber bilden den Vorstand von Fundare e.V.: Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Andrick ist Vorsitzender Richter am VG a.D. Dr. Matthias Gantenbrink ist Syndikusrechtsanwalt in Bochum. Axel Janitzki ist Rechtsanwalt und Notar in Bochum. Prof. Dr. Karlheinz Muscheler war Inhaber eines zivilrechtlichen Lehrstuhls an der Ruhr-Universität Bochum und ist seit 2019 emeritiert. Dr. Markus Schewe ist Rechtsanwalt und Notar in Essen. Dr. Sebastian Trappe ist Regierungsrat bei der Finanzverwaltung NRW. Prof. Dr. Katharina Uffmann ist Inhaberin eines zivilrechtlichen Lehrstuhls an der Ruhr-Universität Bochum. Prof. Dr. Sebastian Unger ist Inhaber eines öffentlich-rechtlichen Lehrstuhls an der Ruhr-Universität Bochum.