ISBN-13: 9783656294474 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 32 str.
ISBN-13: 9783656294474 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Universitat Augsburg (Juristische Fakultat), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europaische Aktiengesellschaft, auch bezeichnet als Europa-AG oder Europaische Gesellschaft, abgekurzt als SE vom Lateinischen "Societas Europaea" stammend, ist eine supranationale Gesellschaftsform auf Ebene der Europaischen Union und im Europaischen Wirtschaftsraum (EWR). Im Jahre 2001 wurde durch Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 (SE-VO) eine erste Rechtsgrundlage fur die Europaische Aktiengesellschaft geschaffen. Die Idee, solch eine Gesellschaftsform zu normieren und eine einheitliche Regelung zu finden, wurde bereits im Jahre 1959 angedacht. Nach Versuchen in den Jahren 1970 und 1975 eine einheitliche Kodifikation zu erarbeiten, die an Bedenken insbesondere bzgl. der Arbeitnehmer-Mitbestimmung einiger Mitgliedsstaaten scheiterten, wurde ein zweiter Versuch zwischen 1985 und 1991 unternommen, der lediglich in zwei Verordnungsentwurfen endete. Erst nach Einsetzung einer Expertengruppe und nach einem Kompromiss im Jahr 2000 konnte sich der Europaische Rat auf eine gemeinsame Linie bzgl. der SE-VO einigen, sodass diese im Oktober 2001 erlassen wurde und zum 08. Oktober 2004 in Kraft trat. Begleitend wurde die bis dato strittige Arbeitnehmer-Mitbestimmung in der Richtlinie 2001/86/EG (SE-RL) geregelt. Im Nachfolgenden soll in dieser Arbeit auf die Frage eingegangen werden, inwiefern die SE eine Alternative zur Aktiengesellschaft nach dem Aktiengesetz darstellt. Wird zunachst auf die Rechtsquellen und die Rechtsnatur der SE eingegangen, folgt eine Darstellung der Grundungsvoraussetzungen der SE, wo primar die Holding-SE und das monistischen System im Fokus stehen. Thematisiert werden ebenfalls wirtschaftliche Erwagungen fur die Grundung einer SE, sowie derer gesellschaftsrechtliche Vorteile, wie z.B. die Sitzve