ISBN-13: 9783640545223 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 2,7, Universitat Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Reaktion auf die sogenannte Online-Durchsuchung," welche den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme beschreibt, schuf das BVerfG am 27.02.2008 ein neues Grundrecht; das Grundrecht auf Gewahrleistung der Vertraulichkeit und Integritat informationstechnischer Systeme." Damit hat das BVerfG nach 25 Jahren zum zweiten Mal ein Grundrecht geschaffen. Das am 15.12.1983 geschaffene Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" beschreibt den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner personlichen Daten. Beide Grundrechte basieren auf dem allgemeinen Personlichkeitsrecht nach Art. 2 I i.V.m. Art.1 I GG und dienen dem Datenschutz. Dabei ist der Begriff der Schaffung neuer Grundrechte" missverstandlich. Als Instrument der Judikative kann das BVerfG grundsatzlich keine Grundrechte schaffen, da dies dem Verfassungsgeber vorbehalten ist. Beide Grundrechte werden im Grundgesetzt nicht ausdrucklich erwahnt. Daher stellt sich die Frage, wie diese durch das Bundesverfassungsgericht geschaffen werden konnen, in welchen Fallen das Bundesverfassungsgericht einen Regelungsbedarf erkannt hat und wie die Grundrechte Geltung erhalten ohne im Grundgesetz niedergeschrieben zu sein.