ISBN-13: 9783638837798 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 60 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 2,0, Universitat Konstanz, Veranstaltung: Die Weimarer Verfassung, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zeichen der Industriellen Revolution und unter Fuhrung des preuischen Militarstaats kam es in den Jahren 1866 bis 1871 zu einer umfassenden Neugestaltung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland. Hierbei ist vor allem die Grundung des Norddeutschen Bundes 1867 und die Reichsgrundung 1871 von entscheidender Bedeutung. Mageblichen Anteil an dieser Neugestaltung hatte der preuische Ministerprasident und spatere Bundes- bzw. Reichskanzler Otto von Bismarck, der die Konzeption einer Verfassung fur den Norddeutschen Bund ausarbeitete. In diser Arbeit soll die Rolle des Bundes- bzw. Reichsprasidiums und der Bundes- bzw. Reichsregierung im Bismarckstaat von den Jahren 1866 bis 1878 naher erlautert werden. Welche Machtbefugnisse und Rechte sollte das Bundesprasidium und die Bundesregierung nach dem von Bismarck ausgearbeiteten Verfassungsentwurf fur den Norddeutschen Bund erhalten? Wie standen die Parteien im Reichstag zu diesem Verfassungsentwurf und welche weitreichenden Anderungen konnten sie durchsetzen? Welche Rechte besa der Deutsche Kaiser und die Reichsregierung nach der Reichsverfassung von 1871 und welche Rolle spielten die Institutionen in der Verfassungswirklichkeit? Diese zentralen Fragen sollen erortert werden. Im ersten Kapitel steht die Norddeutsche Bundesverfassung im Mittelpunkt der Betrachtun-gen. Der erste Punkt behandelt dabei die Rechte und Machtbefugnisse des Bundesprasidiums und der Bundesregierung, wie sie nach dem preuischen Verfassungsentwurf vorgesehen waren. Der zweite Teil des ersten Kapitels befasst sich mit den Reichtagsdebatten 1867 uber die Institutionen Bundesprasidium und Bundesregierung. Dabei wird zu untersuchen sein, inwieweit das Parlament Anderungsvorschlage ei