ISBN-13: 9783642986116 / Niemiecki / Miękka / 1916 / 178 str.
ISBN-13: 9783642986116 / Niemiecki / Miękka / 1916 / 178 str.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben."
Inhaltsübersicht.- Erster Teil: Von den Bückstellungen im allgemeinen.- I. Vom Nutzen.- Mit Nutzen verkaufen. — Der Drang zum Nutzen. — Die Erzielung von Nutzen ist eine moralische Pflicht der Unternehmungen. — Die weise Verwendung des Nutzens..- II. Von den Rückstellungen.- Die Kunst des Sparens bei den Menschen und Tieren. — Die Gesellschaften müssen Teile des Gewinnes im Unternehmen belassen..- III. Feststellung einiger wichtiger Begriffe.- 1. Nutzen. — 2. Betriebsüberschuß. — 3. Bruttogewinn. — 4. Reingewinn. — 5. Abschreibungen. — 6, Rückstellungen. — 7. Rücklagen..- Zweiter Teil: Von den offenen und stillen Rückstellungen und Rücklagen.- I. Die offenen Rückstellungen und Rücklagen.- Gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung der Geschäftsberichte und Bilanzen. — Offene Rückstellungen und Rücklagen in den Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen. — Tilgung von Aktien. — Rückstellungen zu Wohlfahrtszwecken. — Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Elektrizitätswerkes Straßburg in Hinsicht auf die Rückstellungen und Rücklagen. — Rückstellungen und Steuerfiskus. — Rückstellungen und Handelsblätter. — Eingriffe des Gesetzgebers bezüglich der Rückstellungen. — Rückstellungen sind nötig zur finanziellen Gesundheit und inneren Erstarkung der Gesellschaften. — Rücklagen sind zinsfreies und verpflichtungsfreies Geld. — Große Rücklagen sind Lebensfragen bei Unternehmungen, die dem Wechselspiel der Zeiten unterworfen sind. — Rücklagen bei Elektrizitätswerken und Straßenbahnen. — Als Beispiel die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Frankfurter Lokalbahn A.-G..- II. Die stillen Rückstellungen und Rücklagen.- Zulässigkeit der inneren Rückstellungen. — Es wird dabei den Aktionären nichts entzogen. — Hauptvorteil der stillen Rücklagen ist die leichte Greifbarkeit. — Ausgleich von Dividendenschwankungen. — Beispiel von Bildung stiller Rücklagen bei einer Straßenbahn. — Der Steuerfiskus wird nicht benachteiligt..- Dritter Teil: Abschreibungen oder Rückstellungen.- Zwei Formen der Buchung: Abschreibung oder Rückstellung. — Beispiel der beiden Buchungsarten bei zwei Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. — Die Abschreibung stellt die Wertminderung dar, der Erneuerungsfonds sammelt Mittel an zur Erneuerung abgängiger oder veralteter Teile. — Bilanzklarheit und -Wahrheit. — Für die eigentlichen Anlageteile sollen Rücklagen in Fonds gebildet werden. — Die Erneuerungsrücklagen sollen für die einzelnen Anlageteile ausgerechnet werden. — Buchungsbeispiel für Erneuerungen bei Entnahme der Mittel aus dem Erneuerungsfonds und bei vorangegangenen Abschreibungen. — Nicht empfehlenswerte Buchung bei Erneuerungen. — Besondere übersichtliche Buchung der Abschreibungen bei der Straßenbahn Bielefeld..- Vierter Teil: Der Anlagekapitaltilgungsfonds.- I. Allgemeine Grundlagen.- Genehmigung und Verträge über die Dauer und den Heimfall der Unternehmungen. — Verlust bei der Übergabe des Werkes an den Dritten. — Gesetz und Anlagetilgungsfonds..- II. Beispiel eines kostenlosen Heimfalles und der Liquidation eines Elektrizitätswerkes.- Das Elektrizitätswerk geht kostenlos in den Besitz der Gemeinde über. — Bilanz am Tage vor der Übergabe. — Der Kapitaltilgungsfonds ist kein Fonds, sondern eine Bindung von Vermögensteilen. — Eigene Gelder. — Greifbare Mittel und Vorräte. — Bilanz am Tage nach der Übergabe. — Durchführung der Liquidation. — Zwischenbilanz vor Auflösung der Gesellschaft und Gewinn- und Verlustrechnung. — Endgültige Liquidationsbilanz..- III. Der erforderliche Betrag des Anlagekapitaltilgungsfonds.- Mathematische Entwicklung. Die Rücklage muß mindestens so groß sein wie der Verlust, der bei Übergabe des Werkes eintritt..- IV. Die Bemessung der Einlage in den Anlagekapitaltilgungsfonds auf Grund der Vertragsbestimmungen.- A. Übergang oder vorzeitiger Auskauf. — 1. Freihändiger Verkauf. — 2. Übergang des Unternehmens beim Erlöschen der Genehmigung. — Kostenloser Heimfall. — Teilweiser Heimfall. — Heimfall mit Entschädigung. — Schätzungswert. ä Vertreibung, — Schlichtes Erlöschen der Genehmigung. — B. Auskauf..- V. Die zahlenmäßige Berechnung der Rückstellungen für den Anlagekapitaltilgungsfonds.- 1. Allgemeine Grundlagen. — 2. Mathematische Grundlagen. — Rücklagen ohne Verzinsung. — Rücklagen mit Verzinsung. — Die mathematische Ratenrechnung. — Die Rechnung unter Benutzung von Ratentafeln. — 3. Praktische Rechnungsweisen. — I. Fall: Das zu tilgende Kapital bleibt für die ganze Dauer unverändert. — Erste Rechnungsweise. — Zweite Rechnungsweise. — II. Fall: Das zu tilgende Kapital bleibt für die ganze Dauer unverändert, es ist aber ein Tilgungsfonds bereits vorhanden. — Lösung nach der zweiten Rechnungsweise. — III. Fall: Das zu tilgende Kapital ändert sich während der Tilgungszeit. — Lösung nach der zweiten Rechnungsweise..- VI. Durchrechnung von Anwendungsbeispielen für die Ermittlung der Rückstellungen in den Anlagekapitaltilgungsfonds.- Erstes Beispiel: Das zu tilgende Anlagekapital bleibt während der ganzen Dauer der Genehmigung unverändert; mit Tilgungsplan. — Zweites Beispiel: Das zu tilgende Anlagekapital ändert sich während der Dauer der Genehmigung. — Drittes Beispiel: Es ist ein — allerdings nicht richtig — berechneter Kapitaltilgungsfonds vorhanden, es sind für die Bemessung der Tilgungsraten nicht nur die Heimfalls-, sondern auch die Auskaufsbestimmungen zu berücksichtigen. — Elektrizitätswerk mit Konzession im Stadtgebiet und anders lautender Konzession im Überlandbezirk. — Finanzielles. — Heimfallbestimmungen. — Auskaufsbestimmungen. — Rückstellungen unter Berücksichtigung des Heimfalles. — Verhältnis zur Stadt. — Verhältnis zu den Kreisen. — Rückstellung unter Berücksichtigung des Auskaufs. — Verhältnis zur Stadt. — Verhältnis zu den Kreisen..- Fünfter Teil: Der Erneuerungsfonds.- 1. Der Begriff der Erneuerung.- a) Verschleiß. — Laufende Unterhaltung und Erneuerung. — b) Veraltung durch den Fortschritt der Technik. — c) Katastrophen. — d) Die Erneuerung von wichtigen Teilen..- II. Die Rücklagen für Erneuerungen (Erneuerungsfonds).- Rechtzeitige Beschaffung der Mittel für die Erneuerung. — Der Erneuerungsfonds entspricht eigentlich nicht der Wertverminderung, sondern sammelt die Mittel zur Erneuerung abgängiger Teile an. — Bemessung der jährlichen Einlage in den Erneuerungsfonds, abhängig von den Kosten des Ersatzes und der Lebensdauer. — Der Erneuerungsfonds darf nicht zur eigentlichen Unterhaltung herangezogen werden. — Der Altwert. — Der Anlagekapitaltilgungsfonds kann den Erneuerungsfonds nicht ersetzen, — Zinsen werden dem Erneuerungsfonds nicht zugeschlagen..- III. Die Veraltung und die Rückstellungen.- Überraschende Fortschritte der Technik. — Billige Erneuerungskosten neuer Teile im Vergleich zu alten Teilen. — Entfernung unnütz gewordener Teile. — Entgegenstehende vertragliche Bestimmungen. — Heranziehung des Anlagekapital-Tilgungsfonds zum Ausgleich der Bilanzverluste durch Entfernung abgängiger Teile. — Die Auswechslung abgängiger Teile durch neue soll auf dem Wege der Erneuerung und nicht durch Aufwendung neuen Kapitals erfolgen. — Der Erneuerung abgängiger Teile stehen keine Vertragsbestimmungen entgegen. — Belehrung des Übernahmeberechtigten..- Sechster Teil: Der Erneuerungsfonds der Straßenbahnen.- 1. Allgemeines.- Der Verschleiß der Straßenbahneinrichtungen ist augenfälliger als bei Elektrizitätswerken. — Den verschiedenartigen Verhältnissen der einzelnen Unternehmungen wird Rechnung getragen. — Erneuerung wichtiger und kostspieliger Bestandteile einzelner Anlageteile aus Mitteln des Erneuerungsfonds zulässig..- II Der Oberbau.- Das Gleis wird auch ohne Benutzung unter dem Einfluß der Zeit zerstört, — Einfluß des Klimas, — Einfluß der Benutzung, — Rechnungsmäßige Trennung des zerstörenden Einflusses der Zeit und der Benutzung. — Ermittlung der Formel für die Rückstellung zum Erneuerungsrungsfonds, — Beispiel. — Berücksichtigung der Anhängewagen. — Schaubild, — Besondere Behandlung der Kurvengleise. — Verbesserung der Stöße. — Besondere Berechnung für teures Pflaster..- III. Die Oberleitung.- 1. Kosten der einzelnen Teile der Oberleitung. — Die Oberleitung bildet nur einen kleinen Teil der Herstellungskosten. — a) Masten. — b) Arbeitsdraht. — c) Isolations- und Befestigungsmaterial. — 2. Anteil der Kosten für 1 km Oberleitungsanlage. — 3. Altwert der einzelnen Teile. — 4. Lebensdauer der einzelnen Teile. — 5. Erneuerungseinlage. — Holzmasten. — Vergleich einer Oberleitung mit Eisenmasten und einer solchen mit Holzmasten..- IV. Die Wagen.- 1. Motorwagen. — Veraltung durch Benutzung und Ansprüche des Publikums. — Zerstörende Einflüsse. — Altwert. — Fahrleistung. — Berechnung der Rückstellungen zum Erneuerungsfonds in Abhängigkeit von der Benutzung. — 2. Anhängewagen. — Längere Lebensdauer. — Einlage in den Erneuerungsfonds. — Hilfswagen..- V. Die Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften.- Werkzeugmaschinen in Straßenbahnwerkstätten weniger benutzt als in Fabriken. — Geringe Gefahr der Veraltung. — Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften..- VI. Die Gebäude.- VII. Die Speiseleitungen.- 1. Oberirdische Speiseleitung. — Fast unbeschränkte Lebensdauer. — Hoher Altwert. — Rückstellungen. — 2. Unterirdische Speiseleitungen. — Hoher Altwert. — Rückstellungen..- VIII Anwendungsbeispiele.- Beispiel a): Straßenbahn in der Großstadt. — Beispiel b): Überlandbahn. — Berechnung der Rücklagen..- IX. Vorschriften der Behörden.- Ausführungsanweisung zum Preußischen Kleinbahngesetz. — Vorschriften des Schweizerischen Eisenbahndepartements für Straßenbahnen. — Vergleich der schweizerischen Vorschriften mit den Angaben des Buches..- X. Anweisung für die Entnahme von Mitteln aus dem Erneuerungsfonds.- A. Gleis. — B. Oberleitung. — C. Wagen. — D. Werkstätte. — E. Gebäude. — F. Speiseleitung. — oberirdische Speiseleitung — unterirdische Speiseleitung..- Siebenter Teil: Der Erneuerungsfonds bei Elektrizitätswerken.- I. Große Dampfkraftwerke.- 1. Vorbemerkungen. — Übersicht über die verschiedenen Antriebsweisen von Wärmekraftanlagen. — Gesamterneuerung der ganzen maschinellen und elektrischen Anlagen. — Einfluß des Altwertes. — Gebäude. — 2. Ermittlung der Rückstellungen. — a) Maschinen-und Kesselhaus. — Möglichkeit vorzeitiger Veraltung. — b) Maschinelle und elektrische Einrichtungen. — Trennung des Einflusses der Veraltung von dem Einfluß des Gebrauches. — Ermittlung der Formel für die Rücklagen unter dem gleichzeitigen Einfluß der Veraltung und des Gebrauches. — Beispiel. — Schaubild. — Dampfmaschinen..- II. Wasserkraftwerke.- Lange Lebensdauer gut gebauter Wasserwerksanlagen. — Getrennte Behandlung der festen und beweglichen Teile. — Schwierige begriffliche Trennung der Rückstellungen für Erneuerung von den Kosten der Unterhaltung. — 1. Wehre. — Feste Wehre. — Bewegliche Wehre und Wehrmechanismen. — 2. Tunnels und Stollen. — 3. Offene Kanäle und Gräben. — 4. Wasserkammer und Wasserschloß. — 5. Rohrleitung. — Fundamente und metallischer Teil. — 6. Kraftwerksgebäude. — 7. Turbinen. — 8. Elektrische Anlagen. — Maschinen und Schalteinrichtungen..- III. Kleine Kraftwerke.- Schwindende Bedeutung. — Kleine Werke mit Wasserkraft oder Stromerzeugung im Nebenbetriebe oder aus Abfällen. — Reservemaschinen bei Anschluß an Großwerke. — Unwirtschaftlichkeit alter Maschinen..- IV. Grundstücke.- Grundstücke bedürfen keiner Erneuerung. — Ausnahmsweise sind jedoch Anlageteile zu erneuern, die auf Grundstückskonten gebucht sind; Entwässerungen, Wege, Stützmauern, Einzäunungen. — Abschreibungen auf Grundstücke wegen Überteuerung oder Ausbeute..- V. Gebäude.- Eigentliche Betriebsgebäude. — Andere Gebäude..- VI. Oberirdische Leitungen.- 1. Vorbemerkungen. — Trennung der Herstellungskosten nach dem Aufwand für Kupfer, Eisenmasten, Holzmasten und Zubehörteile. — Verschiedener Altwert und Lebensdauer. — 2. Hochspannungsfernleitung. — a) Kupfer. — Lange Lebensdauer, daher kleine Rückstellungen. — b) Eiserne Masten. — c) Holzmasten. — Angaben über Lebensdauer von Holzmasten. — d) Zubehörteile. — Bei Mittelspannungsleitungen und Hochspannungsleitungen. — 3. Niederspannungsleitungen. — a) Kupfer. — Verhältnismäßig frühzeitiges Eintreten des Veraltens von eingebauten Kupferleitungen durch Belastungsänderung. — b) Eiserne Masten und eiserne Stützpunkte. — c) Holzmasten. — d) Zubehörteile. — 4. Aluminiumleitungen. — Möglicher Preissturz des Aluminiums und frühzeitige Zerstörung. — 5. Eiserne Leitungen. — Geringe Lebensdauer..- VII. Die unterirdischen Leitungen.- a) Niederspannungskabel. — b) Hochspannungskabel. — Auswechslung von Kabeln..- VIII. Die Transformatorenstationen.- Wenig einheitliche Formen. — 1. Transformatorenstationen für hohe Spannungen. — Haupttransformatorenstationen. — a) Gebäude. — Vorzeitige Veraltung. — b) Transformatoren. — Starke Inanspruchnahme der Isolationsstoffe. — Hoher Altwert. — Rückstellungen. — c) Schalteinrichtungen. — 2. Transformatorenstationen für Mittelspannungen. — Veraltung durch Belastungszunahme. — Möglichkeit der Auswechslung. — Maststationen. — Transformatorenöl. — Beschädigung durch Überspannung..- IX. Zähler.- Rasche Veraltung früherer Zähler. — Billige Beschaffungskosten neuer Zähler. — Bilanzverluste durch Auswechslung alter Zähler. — Außergewöhnliche Abschreibungen auf alte Zähler. — Rückstellungens..- X. Miets-, Beisteuer- und Gratisinstallationen.- Zweifelhafte Eigentumsrechte. — Zweifelhafte Bilanzwerte. — Rasche Abschreibungen..- XI. Die Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften.- XII. Anwendungsbeispiel.- Durchrechnung der Rückstellungen für ein Wasserkraftwerk mit Dampfwerk, welches zunächst als Reserve dient. — Berechnung der Rückstellungen zum Erneuerungsfonds und der Abschreibungen. — Zusammenfassung der Rückstellungen der einzelnen Anlageteile..- Achter Teil: Die Anlage der Rückstellungen.- Gewinne nicht gleichbedeutend mit verfügbaren Barmitteln. — Anlage der Rückstellungen im Werke selbst. — Vorschriften der Behörden. — Verhältnisse bei den nebenbahnähnlichen Kleinbahnen in Preußen. — Anlage der Rückstellungen in wirklichen Fonds. — Vergleich zweier Bilanzen mit Anlage der Rückstellungen im Werke und in Fonds. — 1. Anlagetilgungsfonds. — Die Anlage der Rückstellungen für den Anlagekapital- Tilgungsfonds. — Vorbereitung der Liquidation durch Bereitstellung flüssiger Mittel. — 2. Erneuerungsfonds. — Rückstellungen beim Erneuerungsfonds. — Schwierigkeit der Beschaffung der Mittel für Erneuerungen, weil Rückstellungen im Unternehmen angelegt. — 3. Die Bildung tatsächlicher Fonds. — Die Entwicklung der Elektrizitätswerke. — Steigerung der Rückstellungen gegen Schluß der Genehmigung. — 4. Tilgung von Obligationen. — Rückzahlung von Obligationen aus verhandenen Guthaben oder durch Aufnahme von neuen Schulden. — Tilgung aus zurückgehaltenen Gewinnen bedeutet eine Rückstellung..- Neunter Teil: Die Versteuerung der Rücklagen und Rückstellungen.- Stärkere Erfassung der Rückstellungen durch Vermögens- und Einkommensteuern. Bevorzugung der Abschreibungen gegenüber den Rückstellungen aus Steuergründen. — Der Erneuerungsfonds ein dankbares Objekt der Besteuerung, obwohl er keine Bereicherung und keine Ansammlung von Vermögen darstellt. Auch der Anlagetilgungsfonds muß gebildet werden zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft. — Die Versteuerung der Fonds bedeutet eine Doppelbesteuerung und erschwert ein solides Geschäftsgebahren..- Zehnter Teil: Die Auswechslung alter Einrichtungen gegen neue wirtschaftlicher arbeitende.- Berechnung über die zulässigen Kosten der neuen Einrichtungen, wenn diese sich in 6 Jahren aus den Ersparnissen bezahlt machen sollen..- Öffentliche Unternehmungen leben in Frieden. — Staatssozialistischer Zug. — Feindschaft gegen die Unternehmer. — Pflichtversäumnisse der Unternehmer. — Verhandlungen über Auskaufspreis. — Unerfreuliche Erscheinungen. — Benützung der Machtmittel öffentlich-rechtlicher Körperschaften gegen den Unternehmer. — Sachverständige. — Schiedsgerichte. — Gemischt-wirtschaftliche Unternehmungen. — Finanzielle Rüstung gegen Bedrückung von seiten öffentlicher Verbände..- Tafel für die Ratenrechnung.
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