ISBN-13: 9783656979241 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 28 str.
ISBN-13: 9783656979241 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg (Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Von Exorzisten, geweihten Jungfrauen und anderen liturgisch - kirchenrechtlichen Spezialitaten, Sprache: Deutsch, Abstract: "Denn der Ort, wo du stehst, ist kein heiliger Boden mehr," dieser leicht abgewandelte Vers aus der Berufungsgeschichte des Mose durfte sicherlich einer der bekanntesten Verse des Alten Testaments in Verbindung mit dem brennenden Dornbusch sein. Es mag zunachst gewiss etwas verwundern, dieses Zitat mit Kirchengebauden in Verbindung zu bringen. Vor allem wenn man bedenkt, dass es beim Betreten einer katholischen Kirche - anders als beim Betreten einer Moschee - nicht ublich ist sich die Schuhe von den Fuen abzustreifen. Allerdings ist m.E. dieses Zitat bei einer Arbeit, in der es um die Profanierung von Kirchengebauden geht, doch ganz treffend gewahlt. Denn schlielich geht es bei der Profanierung um einen Akt, bei dem das Heilige des Ortes ja gerade gewissermaen beseitigt werden soll. Aber wie kann man sich so einen Akt uberhaupt vorstellen? Was geschieht dabei? Und geht das uberhaupt einen Ort zu "profanieren"? Dafur kann es zunachst einmal sinnvoll sein sich daruber klar zu werden, was eine Kirche eigentlich ist und was sie ausmacht. In meiner Arbeit mochte ich auch versuchen eine Antwort zu geben auf solche Fragen wie: "warum ist die Frage der Profanierung gerade in unserer Zeit von entscheidender Bedeutung?," "wozu bedarf es einer Profanierung?," "geht es auch anders?." Das Hauptaugenmerk der Arbeit wird auf Fragen des Kirchenrechts liegen. Die liturgische Umsetzung einer Profanierung werde ich ebenfalls ansprechen. Jedoch werde ich dies nicht in aller Breite tun, da die liturgiewissenschaftlichen Fragen in Bezug auf den Ritus einer Profanierung vom Umfang her gesehen durchaus fur eine eigene Arbeit reichen wurden. Das Zivilrecht und das Offentl