ISBN-13: 9783640099061 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 76 str.
ISBN-13: 9783640099061 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 76 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, FernUniversitat Hagen, Veranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im europaischen Arbeitsrecht, 64 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit der Problematik von Benachteiligung aus Grunden der Religion oder Weltanschauung im kirchlichen Individualarbeitsrecht. Ziel ist es, dem Leser einen Uberblick daruber zu geben, welche Auswirkungen der europaische Diskriminierungsschutz auf die zukunftige Rechtslage der Kirchen, anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, insb. der katholischen Kirche, haben konnte. Das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz," das u.a. die europaische Richtlinie 2000/78/EG "des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens fur die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschaftigung und Beruf" in nationales Recht umsetzt, ist nach h.M. als ein "fur alle geltendes Gesetz" eine Schranke der korporativen Religionsfreiheit, der nach Art. 4 Abs.1 & Abs.2, Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV geschutzten Organisationen. Die eigentliche Problematik eines kirchlichen Arbeitsrechts besteht darin, dass dieses sowohl auf nationaler als auch auf europaischer Ebene auf zwei groen Grundsaulen beruht, die sich gegenseitig beeinflussen.. Die grds. auch fur den kirchlichen Arbeitgeber geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften werden namlich in vielerlei Hinsicht durch das nationale Staatskirchenrecht bzw. das auf allgemeinen Rechtsgrundsatzen und Gemeinschaftsgrundrechten beruhende europaische "Gemeinschaftskirchenrecht" modifiziert. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, inwieweit das Gemeinschaftsrecht auf das weitreichende verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen einwirkt bzw. auch nationales Verfassungsrecht verdrangt. Uberdies muss der Frage nachgegangen werden, ob das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" in seiner derzeit gultigen Fassung mit der ihm zugrundeliegenden Richtl