ISBN-13: 9783656633754 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 32 str.
ISBN-13: 9783656633754 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziologie - Politische Soziologie, Majoritaten, Minoritaten, Note: 1,3, Universitat Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der letzten gesetzlichen Rentenreform in Kolumbien im Jahr 1994 wurden markante Schwachstellen in der Rentenversicherung aufgedeckt, worauf man Verbesserungen im Rentensystem anzubringen versuchte, was sich im Nachhinein jedoch als wirkungslos erwies. Kolumbien hat ca. 22 Millionen Arbeitnehmer, von denen 7,7 Millionen Beitrage fur die Altersvorsorge entrichten. 65% der arbeitenden Bevolkerung zahlen nicht in die Rentenkasse ein und haben somit ein Defizit im Bereich der Altersabsicherung. Offensichtliche Grunde dafur konnen neben der schwachen finanziellen Lage der privaten Haushalte die hohe Armutsquote und die groe Skepsis der Bevolkerung gegenuber der Zuverlassigkeit der politische Elite und der staatlichen Sicherungssysteme sein. Die kolumbianische Regierung hat diese Problematik erkannt und versucht durch gezielte Manahmen diese prekare Situa-tion der kolumbianischen Bevolkerung hinsichtlich der gesetzlichen Altersabsicherung zu verbessern und ein Umdenken in der Gesellschaft herbeizufuhren. Die Kernproblematik in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Kolumbien besteht nicht wie in den meisten europaischen Landern im demografischen Wandel und der dadurch entstehenden Fi-nanzierungslucke bei den Deckungsbeitragen der Rentenversicherungsanstalten. Vielmehr wird als die grote Hurde der Rentenversicherung in Kolumbien der Zugang zum Rentensystem genannt. Um Bei-trage in die GRV einzahlen zu konnen, bedarf es einer formalen Anstellung in einem Unternehmen. Das Dilemma der Bevolkerung - und explizit der unteren sozialen Einkommensschicht - liegt in die-sem fehlenden formalen Anstellungsverhaltnis. 56,6% der arbeitenden Bevolkerung in Kolumbien werden nicht offiziell beschaftigt und haben somit keine formale Beschaftigung und damit kein Recht auf eine gesetzliche Altersversorgu