ISBN-13: 9783640956838 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 198 str.
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 3, Karl-Franzens-Universitat Graz, Veranstaltung: Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Dissertation widmet sich der Privaten Aktiengesellschaft, die in dieser Form in Osterreich noch nicht existiert. Ausgangspunkt ist der Umstand, dass fur Unternehmen mit einer personalistischen Eigentumerstruktur derzeit nur die GmbH und die (Publikums-) Aktiengesellschaft als kapitalgesellschaftliche Organisationsformen zur Verfugung stehen, zwischen welchen die Private Aktiengesellschaft anzusiedeln ware. In einem ersten Schritt wird analysiert, ob ein Bedarf fur die Einfuhrung der Privaten Aktiengesellschaft in Osterreich besteht (Kap. 1). Im nachsten Schritt wird die Geschichte des Aktienrechts - beginnend mit der St. Georgsbank 1407 bis zum ARAG 2009 - dargestellt, gefolgt von der Erorterung der Diskussion der "kleinen" bzw Privaten Aktiengesellschaft in Deutschland und Osterreich (Kap. 2). Der Veranschaulichung der Unterschiede zwischen GmbH und Aktiengesellschaft dient deren tabellarische Gegenuberstellung (Kap. 3). Es folgt die eigene Definition der Privaten Aktiengesellschaft (Kap. 4), die der Dissertation zugrunde gelegt wird. Der Hauptteil der Dissertation (Kap. 5) beschaftigt sich mit den Regelungsbereichen des osterreichischen Aktienrechts, die einer Deregulierung fur eine personalistisch ausgestaltete Aktiengesellschaft sinnvoll zuganglich gemacht werden konnen und sollten. Als solche werden die Regelungen betreffend die Veroffentlichung, die Beurkundung von Hauptversammlungsbeschlussen sowie die (eingeschrankten) Informations- und Mitwirkungsrechte der Aktionare identifiziert. Darauf aufbauend werden konkrete Deregulierungsvorschlage erstattet, die vorsehen: den Ersatz der "Wiener Zeitung" als Veroffentlichungsmittel (Kap. 5.1), den Ersatz des Notars als Urkundsperson fur bestimmte Hauptversammlungsbesc