ISBN-13: 9783638788076 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Revision, Prufungswesen, Note: 2,3, Rheinisch-Westfalische Technische Hochschule Aachen, Veranstaltung: Seminar "Wirtschaftsprufung und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre," 27 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Eingestandnis des amerikanischen Grosskonzerns Enron, dass enorme Verluste jahrelang durch Transaktionen mit nicht in der Konzernbilanz erfassten nahe stehenden Personen vertuscht wurden, markierte den Anfang vom Ende des Wirtschaftsgiganten . Dieses in seinem fatalen Ausmass beeindruckende Beispiel zeigt die Bedeutung der Erfassung und Offenlegung von nahe stehenden juristischen und naturlichen Personen fur die Adressaten des Jahresabschlusses eines Unternehmens auf. Die vorliegende Arbeit stellt die aus Sicht des Abschlussprufers eines zu prufenden Unternehmens anzustellenden Uberlegungen und Handlungen im Vorfeld einer Abschlussprufung dar, und zwar fur den Fall, dass Geschaftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen existieren. Da derartige Beziehungen auch vorhanden sein konnen, ohne dass sie im Jahresabschluss des zu prufenden Unternehmens offengelegt wurden, werden auch Planungsaktivitaten berucksichtigt, die zur Identifizierung dieser Beziehungen geeignet sind. Grundlage fur diese Arbeit sind die entsprechenden Regelungen der International Standards on Auditing, International Accounting Standards und die deutschen Pendants, in diesem Fall insbesondere der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 11 und der Prufungsstandard 255 des Instituts der Wirtschaftsprufer in Deutschland e.V. Auf eine vergleichende Darstellung der deutschen und internationalen Regelungen fur Abschlussprufungen im Falle von Geschaftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen wurde verzichtet, da sich die deutschen an die internationalen Regelungen anlehnen und im wesentlichen keine Unterschiede fur die Prufungsplanung bestehen . Um den Zugang des Lesers zu dem Themenkomplex zu vereinfachen, wird zu Begi