ISBN-13: 9783540640363 / Niemiecki / Twarda / 1998 / 118 str.
ISBN-13: 9783540640363 / Niemiecki / Twarda / 1998 / 118 str.
Die Arbeit beschaftigt sich mit einer praktisch sehr relevanten, in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung bisher eher wenig beachteten Problematik des Familienrechts - der Abwagung der rechtlichen Belange des Pflegekindes, der leiblichen Eltern und der Pflegeeltern. Hierbei wurde insbesondere der Versuch unternommen, unter Berucksichtigung der tatsachlichen und rechtlichen Seite einen Reformentwurf fur den Fall der Adoption des Pflegekindes durch seine Pflegeeltern zu entwickeln.
Gliederung.- 1. Kapitel Bedeutung und Umfang der Adoption als Instrumentarium der rechtlichen „Aufwertung“ des Pflegekindverhältnisses.- A. Die Adoption als ein Mittel der rechtlichen „Aufwertung“ faktischer Eltern-Kind-Beziehungen.- B. Die rechtliche Stellung von Pflegekindern zu den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern.- I. Die Begründung des Pflegeverhältnisses.- II. § 1632 Abs. 4 BGB.- 1. Inhalt des § 1632 Abs. 4.- 2. § 1632 Abs. 4 in der Rechtsprechung des BVerfG.- III. Das Pflegekind im „Spannungsverhältnis“ zwischen Pflegefamilie und leiblichen Eltern.- 1. Die Personensorge.- 2. Der Name des Kindes.- 3. Die unverbindliche Rechtsstellung der Pflegeeltern gegenüber dem Kind.- IV. Zusammenfassung und Folgerungen.- C. Der Zustand des Pflegekindes aus pädagogischer/ psychologischer und soziologischer Sicht.- I. Die Herkunftsfamilie und deren Bedeutung für die geistige und seelische Entwicklung des Pflegekindes.- 1. Struktur und Schichtzugehörigkeit der Herkunftseltern.- 2. Gründe für die Herausnahme/ Herausgabe.- 3. Deprivationssymptome und Trennungserleben von der leiblichen Familie.- a. Alter bei Beginn der Deprivation.- b. Dauer eines Heimaufenthaltes und Heimmilieu.- c. Die Häufigkeit des Wechsels der Bezugsperson.- II. Die Pflegefamilie und die Integration des Kindes in diese.- 1. Schichtzugehörigkeit.- 2. Motive zur Aufnahme eines Kindes.- a. Kulturelle Deprivation.- b. Familiäre Deprivation.- c. Persönliche Deprivation.- d. Wirtschaftliche Deprivation.- 3. Die Integration des Kindes in die Pflegefamilie.- a. Die Integration bei frühfremdplazierten Kindern.- b. Die Integration älterer Kinder.- III. Das Kind im „Dreieck“ zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie.- 1. Spezifische Probleme bei frühfremdplazierten Kindern.- 2. Spezifische Probleme bei spätfremdplazierten Kindern.- 3. Der Pflegekinderstatus — ein Leben in Ungewißheit.- D. Was kann die Adoption als Mittel der rechtlichen „Aufwertung“ faktischer Eltern-Kind-Verhältnisse nach geltendem Recht leisten? Welche Grenzen sind ihr gesetzt?.- I. Was kann die Adoption zur Verbesserung der Situation von Pflegekindern beitragen.- 1. Die Auswirkungen der Adoption auf das Sorgerecht.- 2. Die Auswirkungen der Adoption auf den Namen.- 3. Die Schaffung dauerhafter Rechtsbeziehungen mit Hilfe der Adoption.- 4. Distanzierung von den leiblichen Eltern.- 5. Die Besuche des Jugendamtes.- II. Grenzen der Pflegekinderadoption.- 1. Die Perspektive bzgl. einer möglichen Rückführung zu den leiblichen Eltern.- 2. Milieuprägung und Deprivationssymptome.- 3. Die Bindungen des Kindes an die leiblichen Eltern.- a. Die Problematik eines Kontaktabbruches bei frühfremdplazierten Kindern.- b. Die Problematik eines Kontaktabbruches bei spätfremdplazierten Kindern.- 4. Die Einwilligung der leiblichen Eltern in die Adoption.- 5. Der finanzielle Aspekt.- a. Höhe und Bedeutung des Pflege- bzw. Erziehungsgeldes.- b. Sollte Pflege- bzw. Erziehungsgeld auch nach einer Adoption weitergezahlt werden ?.- E. Ergebnis.- 2. Kapitel Die soziologischen Grundlagen der Adoption des Pflegekindes.- A. Statistische Daten und Tendenzen.- I. Statistische Daten zur Entwicklung der Pflegekindschaft.- II. Statistische Daten zur Adoption des Pflegekindes.- B. Motive der Pflegeeltern für die Adoption des Kindes.- C. Motive der leiblichen Eltern, nicht in die Adoption einzuwilligen.- 3. Kapitel Das „Wohl des Kindes“ als Entscheidungsmaßstab für die Adoption des Pflegekindes durch die Pflegeeltern.- A. Allgemeines.- B. Konkretisierung des Begriffes „Wohl des Kindes“ für den Fall der Adoption des Kindes durch seine Pflegeeltern.- I. Aus der Rechtsordnung abgeleitete Kriterien.- 1. Systematische Auslegung.- 2. Bestimmung des Kindeswohlbegriffes mit Hilfe von „Erziehungszielen“ des Grundgesetzes.- a. Ableitung von „Erziehungszielen“ aus dem Menschenbild des Grundgesetzes.- b. Folgerungen für den Begriff „Kindeswohl“ als Entscheidungsmaßstab für die Adoption des Pflegekindes durch die Pflegeeltern.- 3. Kindeswohl — Grundsätze der Rechtsprechung.- a. Allgemeines zur Ableitung von Kindeswohl-Grundsätzen aus der Rechtsprechung.- b. Die für den Bereich der Adoption des Pflegekindes relevanten Kindeswohl — Grundsätze der Rechtsprechung.- aa. Kontinuitätsgrundsatz.- bb. Grundsatz der „besseren“ Erziehung und Betreuung durch die leiblichen Eltern bei Bestehen einer harmonischen Beziehung.- cc. Grundsatz des Primats persönlicher vor materieller Bedürfhisse des Kindes.- II. Außerrechtliche Kriterien zum Kindeswohl.- 1. Der Kindeswille als rechtlich relevanter Faktor des Kindeswohls.- a. Selbstbestimmung.- b. Die Beachtlichkeit des Kindeswillens als Ausdruck der inneren Bindungen des Kindes.- 2. Kindeswohlkriterien fachfremder Wissenschaften.- a. Gegenwärtige Situation des Kindes.- b. Qualität der Beziehungen zu den Pflegeeltern.- c. Qualität der Beziehungen zu den leiblichen Eltern.- 4. Kapitel Die vormundschaftsgerichtliche Ersetzung der Einwilligung der leiblichen Eltern in die Adoption des Pflegekindes nach derzeitigem Recht.- A. Allgemeines.- B. Historische Entwicklung der Ersetzung der Einwilligung leiblicher Eltern in die Adoption des Kindes.- C. § 1748 und dessen derzeitige Auslegung.- I. „Anhaltend gröbliche Pflichtverletzung“ (§ 1748 Abs. 1 1 1. Alt.).- 1. Mißhandlung (körperliche Mißhandlung, grob liebloses Verhalten, schwerwiegende Vernachlässigung).- 2. Teilnahmslosigkeit.- 3. Lebenswandel der Eltern.- a. Straffälligkeit und Prostitution.- b. Alkohol- und Drogenabhängigkeit.- 4. Unterhaltspflichtverletzungen.- II. „Gleichgültigkeit“ (§ 1748 Abs. 1 1 2. Alt.).- 1. Fallgruppen.- a. „Gleichgültigkeit“ aufgrund mangelnder Bemühungen, den Kontakt mit dem Kind aufrechtzuerhalten.- b. „Gleichgültigkeit“ bei „verwerflichen Motiven“, die Einwilligung in die Adoption zu verweigern.- 2. Beratung und Belehrung durch das Jugendamt.- III. „unverhältnismäßiger Nachteil“ (§ 1748 Abs. 1 1 2.Hs.).- IV. „besonders schwere Pflichtverletzung“ (§ 1748 Abs. 1 2).- V. „besonders schwere psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung“ (§ 1748 Abs. 3).- D. Das Verhältnis von § 1748 zu § 1632 Abs. 4 und § 1666.- I. § 1748 im Verhältnis zu § 1632 Abs. 4.- II. Das Verhältnis von § 1748 zu § 1666.- E. Was „leistet“ § 1748 nach seiner derzeitigenAuslegung für den Fall der Adoption des Pflegekindes durch die Pflegeeltern.- I. Allgemeines.- II. Die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption des Kindes bei Pflichtverletzungen der Eltern gegenüber dem Kind.- III. Die Ersetzung der Einwilligung leiblicher Eltern in die Adoption des Pflegekindes bei Gleichgültigkeit am Kind und dessen Entwicklung.- IV. Die Ersetzung der elterlichen Einwilligung in die Adoption des Pflegekindes bei besonders schwerer psychischer Krankheit oder geistiger oder seelischer Behinderung.- V. Verbleibende Fälle, die von § 1748 nicht geregelt werden.- VI. Ergebnis und Schlußfolgerungen.- 5. Kapitel Die Rechtslage im europäischen Ausland.- A. Schweiz.- B. Üsterreich.- C. Schweden.- 6. Kapitel Reformüberlegungen.- A. Gewichtung und Abwägung der grundrechtlich geschützten Interessen der bei der Adoption des Pflegekindes durch seine Pflegeeltern Beteiligten.- I. Die grundrechtlich geschützten Interessen der leiblichen Eltern, des Pflegekindes und der Pflegeeltern.- 1. Position der leiblichen Eltern.- a. Art. 6 Abs. 1 GG.- b. Art. 6 Abs. 2 1 GG.- 2. Position des Kindes.- a. Recht des Kindes auf Erziehung.- b. Recht des Kindes aus Art. 6 Abs. 1 GG.- 3. Position der Pflegeeltern.- II. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Grundsatz des Vorrangs leiblicher Eltern bei der Erziehung des Kindes als Abwägungsmaximen.- III. Abwägung der grundrechtlich geschützten Interessen der leiblichen Eltern, des Pflegekindes und der Pflegeeltern.- 1. Beziehungen zu den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern von etwa gleicher Qualität.- 2. Deutliches Überwiegen der Beziehungen zu den Pflegeeltern.- a. im Fall einer Gefährdung der kindlichen Entwicklung durch einen Kontaktabruch zur leiblichen Familie.- b. im Fall des Bestehens einer „wiederbelebungsfähigen Restbindung“ zu den leiblichen Eltern.- 3. Bestehen einer Beziehung zu den Pflegeeltern, bei Fehlen einer Beziehung zu den leiblichen Eltern.- IV. Ergebnis.- B. Reformvorschlag.- I. Sinn und Zweck des Reformvorschlages.- II. Erläuterung der einzelnen Tatbestandsmerkmale.- 1. „wenn bei einem Kind in Familienpflege ein „Eltern-Kind-Verhältnis“ zu der Pflegeperson entstanden ist“.- 2. „zu dem Elternteil keine lebendige Beziehung mehr besteht“.- 3. „und eine solche auch in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist“.- 4. „wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde“.- 5. „Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn das Kind bereits seit zwei Jahren bei der Pflegeperson lebt“.- Schlußbetrachtung.
Das Buch beschäftigt sich mit einer praktisch sehr relevanten, in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung bisher eher wenig beachteten Problematik des Familienrechts - der Abwägung der rechtlichen Belange des Pflegekindes, der leiblichen Eltern und der Pflegeeltern. Hierbei wurde insbesondere der Versuch unternommen, unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Seite einen Reformentwurf für den Fall der Adoption des Pflegekindes duch seine Pflegeeltern zu entwickeln.
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