ISBN-13: 9783640384952 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 38 str.
ISBN-13: 9783640384952 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 38 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Universitat Osnabruck, Veranstaltung: Seminar zum deutschen und europaischen Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Als die Kommission im Fruhjahr 2008 ihren Vorschlag fur eine Verordnung zur Societas Privata Europaea vorstellte, war das Aufsehen gro. Nicht zuletzt deshalb, weil eine uber zehn Jahre alte Idee damit endlich einen Schritt in Richtung Realitat ging. Der hohe Anspruch hinter dem Projekt ist, eine einheitliche Europaische Rechtsform zu schaffen, die es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erleichtern soll, in der gesamten EU tatig zu werden. Etwas mehr als ein Jahr spater ist der Entwurf Untersuchungsgegenstand zahlreicher Aufsatze und anderer Veroffentlichungen geworden und auch politische Institutionen sowie Wirtschaftsverbande haben Stellungnahmen abgegeben. Im Marz 2009 hat zuletzt das Europaische Parlament Anderungsvorschlage im Rahmen einer legislativen Entschlieung nach Art. 308 EG zum Statut vorgebracht. Ein wichtiger Untersuchungsgegenstand in der aktuellen Diskussion ist die Organisationsverfassung der SPE. Gegenstand der Seminararbeit soll daher ein Vergleich der Organisationsverfassungen von GmbH und SPE sein. Zum besseren Verstandnis werden zunachst die Rechtsquellen von GmbH und SPE erlautert. Sodann wird nach der Darstellung der grundsatzlichen Organisationsmoglichkeiten in beiden Gesellschaftsformen anhand der einzelnen Organe untersucht, wo Vor- und Nachteile von SPE und GmbH liegen und welche Unterschiede hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Organe bestehen. Ein Schwerpunkt ist dabei auf die Geschaftsleitung gelegt, insbesondere auf deren Haftung gegenuber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und Dritten gegenuber. In diesem Zusammenhang werden auch die Anderungsvorschlage des Europaischen Parlaments berucksichtigt.