ISBN-13: 9783640400188 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 80 str.
ISBN-13: 9783640400188 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 80 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: In vorliegender Arbeit werden die Auswirkungen des FlexiG II umfanglich dargestellt: Beschaftigungsimpulse fur die und mit der Wirtschaft zu setzen, vereinbarten CDU, CSU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005. Hier wurde festgehalten, dass der Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Fuhrung und beim Schutz von Langzeitarbeitskonten besonderes Gewicht beigemessen werden soll. Sodann ist das "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen fur die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Anderung anderer Gesetze" am 13. November vom Bundestag verabschiedet worden und trat nach seiner Verkundung im Bundesgesetzblatt am 01. Januar 2009 in Kraft. Die Hintergrunde der mit diesem Gesetz verfolgten Verbesserungen sind darin zu sehen, dass die seit 1998 mit dem "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" geschaffene Moglichkeit, Uberstunden in einem Wertguthaben anzusparen und fur Zeiten der kurz-, mittel- oder sogar langerfristigen Freistellung von der Arbeitsleistung, sich durchaus bewahrt hat. Samtliche Wertguthabenvereinbarungen bzw. Arbeitszeitkonten verfolgen das Prinzip der zeitlichen Entkoppelung von Arbeitsleistung und zu zahlender Vergutung. In der Praxis treten die verschiedensten Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit auf. So konnen bspw. je nach Lange des Ausgleichszeitraums Kurzzeit- bzw. Langzeitkonten oder nach der jeweiligen Zielsetzung Altersteilzeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten, Gleitzeitkonten, Ausgleichskonten usw. systematisiert werden . Daneben hat sich jedoch gezeigt, dass die betriebliche Umsetzung sowie die beitrags- und melderechtliche Behandlung solcher Wertguthaben durch die Sozialversicherung in einigen Fallen zu Unsicherheiten gefuhrt hat und gerade zwischen unterschiedlichen Tarifpartnern die gebotene Sorgfalt zur Abgrenzung zu ande