ISBN-13: 9783638766616 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Didaktik, politische Bildung, Note: 1,4, Universitat zu Koln (Seminar fur Politikwissenschaften), Veranstaltung: Gedenkstattenpadagogik: Das Lager Majdanek/Lublin," 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der erste NS-Prozess wurde vom 27.11. bis 2.12.1944 vor dem Sondergericht Lublin gegen funf SS-Leute des Vernichtungslagers Majdanek gefuhrt, alle Angeklagten wurden zum Tode verurteilt. Grundlage zur Durchfuhrung dieses und etlicher anderer im Ausland gefuhrter Prozesse war die "Moskauer Drei-Machte-Erklarung" uber Grausamkeit vom 30. Oktober 1943. Hierin wurde die entscheidende Ubereinkunft getroffen: "dass Kriegsverbrecher, die fur Massenexekutionen und Greuel auf den von der Hitlerarmee besetzten Territorien verantwortlich sind, an die Statten ihrer Verbrechen zuruckgeschickt und an Ort und Stelle von den Volkern abgeurteilt werden, denen sie Gewalt angetan haben." (Claudia Kuretsidis-Haider: "Die von der Moskauer Konferenz am 1. November 1943 verabschiedete Erklarung uber die Verantwortlichkeit der Hitleranhanger fur begangene Greueltaten, www.klahrgesellschaft.at/Referate/Kuretsidis_2002.html). Desweiteren wurde beschlossen, dass Hauptkriegsverbrecher, deren Verbrechen an keinen bestimmten geografischen Ort gebunden sind, durch eine gemeinsame Entscheidung der Regierungen der Alliierten verurteilt und bestraft werden sollten. Grundlage hierfur war die Kriegsverbrechenskommission der Vereinigten Nationen UNWCC (United Nations War Crimes Comission), der im Oktober 1942 17 Nationen beigetreten waren: Australien, Belgien Kanada, China, Frankreich, Griechenland, Holland, Indien, Jugoslawien, Luxemburg, Neuseeland, Norwegen, Polen, Sudafrika, Tschechoslowakei, Grossbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika. Die SU war dieser Konferenz ferngeblieben. Der Moskauer Erklarung waren monatelange Verhandlungen vorausgegangen, da insbesondere Grossbritannien und die SU eher"