ISBN-13: 9783656855385 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 82 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Hochschule fur Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der 8. GWB-Novelle werden die Ausnahmeregelungen fur die Wasserwirtschaft wieder in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen (GWB) integriert. Ziel ist es, die "Systematik des GWB" und die "Anwendbarkeit fur die Vollzugsbehorde" zu verbessern. Durch die zunehmenden kartellrechtlichen Verfahren und dem Grundsatzurteil vom 02. Februar 2010 "Wasserpreise Wetzlar," ist die Wiederaufnahme in das GWB sinnvoll und erstrebenswert. Dem Grunde nach ist die Wasserwirtschaft vom Kartellrecht freigestellt, wenn diese Preise von ihren Kunden fordert. Nur bei einem Missbrauch der Marktstellung kommt es zu Untersuchungen der Kartellbehorden gegen die Wasserversorgungsunternehmen. Die besondere Missbrauchsaufsicht wird jetzt durch den neuen 31 GWB-E, Freistellung vom allgemeinen Verbot nach 1 GWB, geregelt. Der 31a GWB-E enthalt Vorgaben fur die Meldepflicht der Wasserversorgungsunternehmen, wenn sie Gebrauch von der Freistellung machen. Mit dem 31b GWB-E werden die Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehorde und mogliche Sanktion fur die Wasserwirtschaft in das, ab dem 1. Januar 2013 geltende, GWB wieder aufge-nommen. Die zuvor geltenden Regelungen des 103 GWB in der Fassung von 1990 (GWB a.F.), die bisher uber die Verweisung in 131 Abs. 6 GWB galten, sollen unter sprachlicher Anpassung und der aktuellen Rechtsprechung im Bereich der Wasserversorgung fur mehr Rechtsklarheit sorgen. Die Grundsatze zur verscharften Missbrauchsaufsicht wurden durch den Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung "Wasserpreise Wetzlar" bestatigt. Somit bleibt es dabei, dass die Kartellbehorde uber die neuen 31b Abs. 3-5 i.V. mit 31 Abs. 3, 4 Nr.2 GWB-E ein scharfes Schwert in die Hand gegeben ist, um Preismissbrauche in der Wasserwirtschaft zu verfolgen.