ISBN-13: 9783640198672 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 56 str.
ISBN-13: 9783640198672 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 56 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Volkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,0, Technische Universitat Darmstadt (Institut fur Politikwissenschaft, Fachbereich Internationale Beziehungen), 42 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Sechzig Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte gehort das internationale Menschenrechtsregime zu den am starksten institutionalisierten Bereichen der internationalen Beziehungen1. Seit 1994 existiert kein Staat mehr, der nicht mindestens einer der zentralen Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen beigetreten ist. Dies ist umso erstaunlicher, da der Schutz von Menschenrechten die Befugnisse souveraner Nationalstaaten gegenuber ihren Burgern einschrankt (Risse 2003: 226). Folgt man jedoch Berichten von Amnesty International oder Human Rights Watch wird schnell deutlich, dass, im Unterschied zur vorangeschrittenen Verrechtlichung des globalen Menschenrechtsregimes, viele Staaten von einer effektiven Durchsetzung der grundlegenden Burger- und Freiheitsrechte noch weit entfernt sind. Die Erfolge bei der Normsetzung und deren Durchsetzung klaffen folglich weit auseinander (vgl. Schmitz/Sikkink 2001, Shute/Hurley 1996). Es stellt sich daher die Frage, wie diese groen Unterschiede zwischen der Anerkennung der Menschenrechte und ihrer Einhaltung zu erklaren sind. Warum kommt es in manchen Weltregionen zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage, wahrend in anderen weiterhin massive Menschenrechtsverletzungen begangen werden? Der Politikwissenschaftler Thomas Risse untersuchte in einem transatlantischen Forschungsprojekt die Wirkung internationaler Menschenrechtsnormen auf den politischen Wandel im Inneren eines Staates. Annahme des Forschungsprojektes war, dass in Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen begangen werden, ein Wandel durch die internationale Menschenrechtsnorm in Gang gesetzt werden kann, wenn der transnation